SGB2§20Abs2Bek 2009
    DE - Deutsches Bundesrecht

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    Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2009 (SGB2§20Abs2Bek 2009)

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