UKlaG 
                
                
            INHALT
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG)
- Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG)
 - Abschnitt 1
 - Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
 - § 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 - § 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug
 - § 2 Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
 - § 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
 - § 2b Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen
 - § 3 Anspruchsberechtigte Stellen
 - § 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a
 - § 4 Liste der qualifizierten Einrichtungen
 - § 4a Überprüfung der Eintragung
 - § 4b Berichtspflichten und Mitteilungspflichten
 - § 4c Aufhebung der Eintragung
 - § 4d Verordnungsermächtigung
 - § 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
 - Abschnitt 2
 - Verfahrensvorschriften
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften
 - § 6 Zuständigkeit
 - § 7 Veröffentlichungsbefugnis
 - Unterabschnitt 2
 - Besondere Vorschriften für Klagen nach § 1
 - § 8 Klageantrag und Anhörung
 - § 9 Besonderheiten der Urteilsformel
 - § 10 Einwendung wegen abweichender Entscheidung
 - § 11 Wirkungen des Urteils
 - Unterabschnitt 3
 - Besondere Vorschriften für Klagen nach § 2
 - § 12 Einigungsstelle
 - § 12a Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2
 - Abschnitt 3
 - Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen
 - § 13 Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen
 - § 13a Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener
 - Abschnitt 4
 - Außergerichtliche Schlichtung
 - § 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung
 - Abschnitt 5
 - Anwendungsbereich
 - § 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
 - Abschnitt 6
 - Bußgeldvorschriften
 - § 16 Bußgeldvorschriften
 - Abschnitt 7
 - Überleitungsvorschriften
 - § 17 Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs