UmwG 
                
                
            INHALT
Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
 - Inhaltsübersicht
 - Erstes Buch
 - Möglichkeiten von Umwandlungen
 - § 1 Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen
 - Zweites Buch
 - Verschmelzung
 - Erster Teil
 - Allgemeine Vorschriften
 - Erster Abschnitt
 - Möglichkeit der Verschmelzung
 - § 2 Arten der Verschmelzung
 - § 3 Verschmelzungsfähige Rechtsträger
 - Zweiter Abschnitt
 - Verschmelzung durch Aufnahme
 - § 4 Verschmelzungsvertrag
 - § 5 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
 - § 6 Form des Verschmelzungsvertrags
 - § 7 Kündigung des Verschmelzungsvertrags
 - § 8 Verschmelzungsbericht
 - § 9 Prüfung der Verschmelzung
 - § 10 Bestellung der Verschmelzungsprüfer
 - § 11 Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer
 - § 12 Prüfungsbericht
 - § 13 Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag
 - § 14 Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
 - § 15 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
 - § 16 Anmeldung der Verschmelzung
 - § 17 Anlagen der Anmeldung
 - § 18 Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers
 - § 19 Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung
 - § 20 Wirkungen der Eintragung
 - § 21 Wirkung auf gegenseitige Verträge
 - § 22 Gläubigerschutz
 - § 23 Schutz der Inhaber von Sonderrechten
 - § 24 Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers
 - § 25 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger
 - § 26 Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
 - § 27 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers
 - § 28 Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
 - § 29 Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
 - § 30 Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
 - § 31 Annahme des Angebots
 - § 32 Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
 - § 33 Anderweitige Veräußerung
 - § 34 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
 - § 35 Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts
 - § 35a Interessenausgleich und Betriebsübergang
 - Dritter Abschnitt
 - Verschmelzung durch Neugründung
 - § 36 Anzuwendende Vorschriften
 - § 37 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
 - § 38 Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers
 - Zweiter Teil
 - Besondere Vorschriften
 - Erster Abschnitt
 - Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
 - Erster Unterabschnitt
 - Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
 - § 39 Ausschluß der Verschmelzung
 - § 40 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
 - § 41 Verschmelzungsbericht
 - § 42 Unterrichtung der Gesellschafter
 - § 43 Beschluß der Gesellschafterversammlung
 - § 44 Prüfung der Verschmelzung
 - § 45 Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
 - § 45a Möglichkeit der Verschmelzung
 - § 45b Inhalt des Verschmelzungsvertrages
 - § 45c Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner
 - § 45d Beschluß der Gesellschafterversammlung
 - § 45e Anzuwendende Vorschriften
 - Zweiter Abschnitt
 - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
 - Erster Unterabschnitt
 - Verschmelzung durch Aufnahme
 - § 46 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
 - § 47 Unterrichtung der Gesellschafter
 - § 48 Prüfung der Verschmelzung
 - § 49 Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
 - § 50 Beschluß der Gesellschafterversammlung
 - § 51 Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen
 - § 52 Anmeldung der Verschmelzung
 - § 53 Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
 - § 54 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
 - § 55 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Verschmelzung durch Neugründung
 - § 56 Anzuwendende Vorschriften
 - § 57 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
 - § 58 Sachgründungsbericht
 - § 59 Verschmelzungsbeschlüsse
 - Dritter Abschnitt
 - Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
 - Erster Unterabschnitt
 - Verschmelzung durch Aufnahme
 - § 60 Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer
 - § 61 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
 - § 62 Konzernverschmelzungen
 - § 63 Vorbereitung der Hauptversammlung
 - § 64 Durchführung der Hauptversammlung
 - § 65 Beschluß der Hauptversammlung
 - § 66 Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals
 - § 67 Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung
 - § 68 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
 - § 69 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
 - § 70 Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
 - § 71 Bestellung eines Treuhänders
 - § 72 Umtausch von Aktien
 - § 72a Gewährung zusätzlicher Aktien
 - § 72b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Verschmelzung durch Neugründung
 - § 73 Anzuwendende Vorschriften
 - § 74 Inhalt der Satzung
 - § 75 Gründungsbericht und Gründungsprüfung
 - § 76 Verschmelzungsbeschlüsse
 - § 77 (weggefallen)
 - Vierter Abschnitt
 - Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
 - § 78 Anzuwendende Vorschriften
 - Fünfter Abschnitt
 - Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
 - Erster Unterabschnitt
 - Verschmelzung durch Aufnahme
 - § 79 Möglichkeit der Verschmelzung
 - § 80 Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft
 - § 81 Gutachten des Prüfungsverbandes
 - § 82 Vorbereitung der Generalversammlung
 - § 83 Durchführung der Generalversammlung
 - § 84 Beschluß der Generalversammlung
 - § 85 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
 - § 86 Anlagen der Anmeldung
 - § 87 Anteilstausch
 - § 88 Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen
 - § 89 Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung
 - § 90 Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber
 - § 91 Form und Frist der Ausschlagung
 - § 92 Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste
 - § 93 Auseinandersetzung
 - § 94 Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
 - § 95 Fortdauer der Nachschußpflicht
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Verschmelzung durch Neugründung
 - § 96 Anzuwendende Vorschriften
 - § 97 Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger
 - § 98 Verschmelzungsbeschlüsse
 - Sechster Abschnitt
 - Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
 - § 99 Möglichkeit der Verschmelzung
 - § 100 Prüfung der Verschmelzung
 - § 101 Vorbereitung der Mitgliederversammlung
 - § 102 Durchführung der Mitgliederversammlung
 - § 103 Beschluß der Mitgliederversammlung
 - § 104 Bekanntmachung der Verschmelzung
 - § 104a Ausschluß der Barabfindung in bestimmten Fällen
 - Siebenter Abschnitt
 - Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
 - § 105 Möglichkeit der Verschmelzung
 - § 106 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung
 - § 107 Pflichten der Vorstände
 - § 108 Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes
 - Achter Abschnitt
 - Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
 - Erster Unterabschnitt
 - Möglichkeit der Verschmelzung
 - § 109 Verschmelzungsfähige Rechtsträger
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Verschmelzung durch Aufnahme
 - § 110 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
 - § 111 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
 - § 112 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Versammlung der obersten Vertretung
 - § 113 Keine gerichtliche Nachprüfung
 - Dritter Unterabschnitt
 - Verschmelzung durch Neugründung
 - § 114 Anzuwendende Vorschriften
 - § 115 Bestellung der Vereinsorgane
 - § 116 Beschlüsse der obersten Vertretungen
 - § 117 Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins
 - Vierter Unterabschnitt
 - Verschmelzung kleinerer Vereine
 - § 118 Anzuwendende Vorschriften
 - § 119 Bekanntmachung der Verschmelzung
 - Neunter Abschnitt
 - Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
 - § 120 Möglichkeit der Verschmelzung
 - § 121 Anzuwendende Vorschriften
 - § 122 Eintragung in das Handelsregister
 - Drittes Buch
 - Spaltung
 - Erster Teil
 - Allgemeine Vorschriften
 - Erster Abschnitt
 - Möglichkeit der Spaltung
 - § 123 Arten der Spaltung
 - § 124 Spaltungsfähige Rechtsträger
 - § 125 Anzuwendende Vorschriften
 - Zweiter Abschnitt
 - Spaltung zur Aufnahme
 - § 126 Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags
 - § 127 Spaltungsbericht
 - § 128 Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen
 - § 129 Anmeldung der Spaltung
 - § 130 Eintragung der Spaltung
 - § 131 Wirkungen der Eintragung
 - § 132 Kündigungsschutzrecht
 - § 132a Mitbestimmungsbeibehaltung
 - § 133 Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
 - § 134 Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen
 - Dritter Abschnitt
 - Spaltung zur Neugründung
 - § 135 Anzuwendende Vorschriften
 - § 136 Spaltungsplan
 - § 137 Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der Spaltung
 - Zweiter Teil
 - Besondere Vorschriften
 - Erster Abschnitt
 - Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
 - § 138 Sachgründungsbericht
 - § 139 Herabsetzung des Stammkapitals
 - § 140 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
 - Zweiter Abschnitt
 - Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
 - § 141 Ausschluss der Spaltung
 - § 142 Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht
 - § 142a Verpflichtungen nach § 72a
 - § 143 Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung
 - § 144 Gründungsbericht und Gründungsprüfung
 - § 145 Herabsetzung des Grundkapitals
 - § 146 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
 - Dritter Abschnitt
 - Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
 - § 147 Möglichkeit der Spaltung
 - § 148 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
 - Vierter Abschnitt
 - Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
 - § 149 Möglichkeit der Spaltung
 - Fünfter Abschnitt
 - Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
 - § 150 Möglichkeit der Spaltung
 - Sechster Abschnitt
 - Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
 - § 151 Möglichkeit der Spaltung
 - Siebenter Abschnitt
 - Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
 - Erster Unterabschnitt
 - Möglichkeit der Ausgliederung
 - § 152 Übernehmende oder neue Rechtsträger
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Ausgliederung zur Aufnahme
 - § 153 Ausgliederungsbericht
 - § 154 Eintragung der Ausgliederung
 - § 155 Wirkungen der Ausgliederung
 - § 156 Haftung des Einzelkaufmanns
 - § 157 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
 - Dritter Unterabschnitt
 - Ausgliederung zur Neugründung
 - § 158 Anzuwendende Vorschriften
 - § 159 Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung
 - § 160 Anmeldung und Eintragung
 - Achter Abschnitt
 - Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
 - § 161 Möglichkeit der Ausgliederung
 - § 162 Ausgliederungsbericht
 - § 163 Beschluß über den Vertrag
 - § 164 Genehmigung der Ausgliederung
 - § 165 Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
 - § 166 Haftung der Stiftung
 - § 167 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
 - Neunter Abschnitt
 - Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
 - § 168 Möglichkeit der Ausgliederung
 - § 169 Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß
 - § 170 Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
 - § 171 Wirksamwerden der Ausgliederung
 - § 172 Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses
 - § 173 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
 - Viertes Buch
 - Vermögensübertragung
 - Erster Teil
 - Möglichkeit der Vermögensübertragung
 - § 174 Arten der Vermögensübertragung
 - § 175 Beteiligte Rechtsträger
 - Zweiter Teil
 - Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
 - Erster Abschnitt
 - Vollübertragung
 - § 176 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
 - Zweiter Abschnitt
 - Teilübertragung
 - § 177 Anwendung der Spaltungsvorschriften
 - Dritter Teil
 - Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
 - Erster Abschnitt
 - Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
 - Erster Unterabschnitt
 - Vollübertragung
 - § 178 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Teilübertragung
 - § 179 Anwendung der Spaltungsvorschriften
 - Zweiter Abschnitt
 - Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
 - Erster Unterabschnitt
 - Vollübertragung
 - § 180 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
 - § 181 Gewährung der Gegenleistung
 - § 182 Unterrichtung der Mitglieder
 - § 183 Bestellung eines Treuhänders
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Teilübertragung
 - § 184 Anwendung der Spaltungsvorschriften
 - Dritter Abschnitt
 - Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
 - § 185 Möglichkeit der Vermögensübertragung
 - § 186 Anzuwendende Vorschriften
 - § 187 Bekanntmachung der Vermögensübertragung
 - Vierter Abschnitt
 - Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
 - Erster Unterabschnitt
 - Vollübertragung
 - § 188 Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Teilübertragung
 - § 189 Anwendung der Spaltungsvorschriften
 - Fünftes Buch
 - Formwechsel
 - Erster Teil
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 190 Allgemeiner Anwendungsbereich
 - § 191 Einbezogene Rechtsträger
 - § 192 Formwechselbericht
 - § 193 Formwechselbeschluss
 - § 194 Inhalt des Formwechselbeschlusses
 - § 195 Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
 - § 196 Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses
 - § 197 Anzuwendende Gründungsvorschriften
 - § 198 Anmeldung des Formwechsels
 - § 199 Anlagen der Anmeldung
 - § 200 Firma oder Name des Rechtsträgers
 - § 201 Bekanntmachung des Formwechsels
 - § 202 Wirkungen der Eintragung
 - § 203 Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern
 - § 204 Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
 - § 205 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers
 - § 206 Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
 - § 207 Angebot der Barabfindung
 - § 208 Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
 - § 209 Annahme des Angebots
 - § 210 Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
 - § 211 Anderweitige Veräußerung
 - § 212 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
 - § 213 Unbekannte Aktionäre
 - Zweiter Teil
 - Besondere Vorschriften
 - Erster Abschnitt
 - Formwechsel von Personengesellschaften
 - Erster Unterabschnitt
 - Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften
 - § 214 Möglichkeit des Formwechsels
 - § 215 Formwechselbericht
 - § 216 Unterrichtung der Gesellschafter
 - § 217 Beschluß der Gesellschafterversammlung
 - § 218 Inhalt des Formwechselbeschlusses
 - § 219 Rechtsstellung als Gründer
 - § 220 Kapitalschutz
 - § 221 Beitritt persönlich haftender Gesellschafter
 - § 222 Anmeldung des Formwechsels
 - § 223 Anlagen der Anmeldung
 - § 224 Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
 - § 225 Prüfung des Abfindungsangebots
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
 - § 225a Möglichkeit des Formwechsels
 - § 225b Formwechselbericht und Unterrichtung der Partner
 - § 225c Anzuwendende Vorschriften
 - Zweiter Abschnitt
 - Formwechsel von Kapitalgesellschaften
 - Erster Unterabschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 226 Möglichkeit des Formwechsels
 - § 227 Nicht anzuwendende Vorschriften
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Formwechsel in eine Personengesellschaft
 - § 228 Möglichkeit des Formwechsels
 - § 229 (weggefallen)
 - § 230 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
 - § 231 Mitteilung des Abfindungsangebots
 - § 232 Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
 - § 233 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
 - § 234 Inhalt des Formwechselbeschlusses
 - § 235 Anmeldung des Formwechsels
 - § 236 Wirkungen des Formwechsels
 - § 237 Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
 - Dritter Unterabschnitt
 - Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
 - § 238 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
 - § 239 Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
 - § 240 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
 - § 241 Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
 - § 242 Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
 - § 243 Inhalt des Formwechselbeschlusses
 - § 244 Niederschrift über den Formwechselbeschluss, Gesellschaftsvertrag
 - § 245 Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz
 - § 246 Anmeldung des Formwechsels
 - § 247 Wirkungen des Formwechsels
 - § 248 Umtausch der Anteile
 - § 248a Gewährung zusätzlicher Aktien
 - § 249 Gläubigerschutz
 - § 250 Nicht anzuwendende Vorschriften
 - Vierter Unterabschnitt
 - Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
 - § 251 Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
 - § 252 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
 - § 253 Inhalt des Formwechselbeschlusses
 - § 254 Anmeldung des Formwechsels
 - § 255 Wirkungen des Formwechsels
 - § 256 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
 - § 257 Gläubigerschutz
 - Dritter Abschnitt
 - Formwechsel eingetragener Genossenschaften
 - § 258 Möglichkeit des Formwechsels
 - § 259 Gutachten des Prüfungsverbandes
 - § 260 Vorbereitung der Generalversammlung
 - § 261 Durchführung der Generalversammlung
 - § 262 Beschluß der Generalversammlung
 - § 263 Inhalt des Formwechselbeschlusses
 - § 264 Kapitalschutz
 - § 265 Anmeldung des Formwechsels
 - § 266 Wirkungen des Formwechsels
 - § 267 Benachrichtigung der Anteilsinhaber
 - § 268 Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien
 - § 269 Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital
 - § 270 Abfindungsangebot
 - § 271 Fortdauer der Nachschußpflicht
 - Vierter Abschnitt
 - Formwechsel rechtsfähiger Vereine
 - Erster Unterabschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 272 Möglichkeit des Formwechsels
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
 - § 273 Möglichkeit des Formwechsels
 - § 274 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
 - § 275 Beschluß der Mitgliederversammlung
 - § 276 Inhalt des Formwechselbeschlusses
 - § 277 Kapitalschutz
 - § 278 Anmeldung des Formwechsels
 - § 279 (weggefallen)
 - § 280 Wirkungen des Formwechsels
 - § 281 Benachrichtigung der Anteilsinhaber, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
 - § 282 Abfindungsangebot
 - Dritter Unterabschnitt
 - Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
 - § 283 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
 - § 284 Beschluß der Mitgliederversammlung
 - § 285 Inhalt des Formwechselbeschlusses
 - § 286 Anmeldung des Formwechsels
 - § 287 (weggefallen)
 - § 288 Wirkungen des Formwechsels
 - § 289 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
 - § 290 Abfindungsangebot
 - Fünfter Abschnitt
 - Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
 - § 291 Möglichkeit des Formwechsels
 - § 292 Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung
 - § 293 Beschluß der obersten Vertretung
 - § 294 Inhalt des Formwechselbeschlusses
 - § 295 Kapitalschutz
 - § 296 Anmeldung des Formwechsels
 - § 297 (weggefallen)
 - § 298 Wirkungen des Formwechsels
 - § 299 Benachrichtigung der Aktionäre, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
 - § 300 Abfindungsangebot
 - Sechster Abschnitt
 - Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
 - § 301 Möglichkeit des Formwechsels
 - § 302 Anzuwendende Vorschriften
 - § 303 Kapitalschutz, Zustimmungserfordernisse
 - § 304 Wirksamwerden des Formwechsels
 - Sechstes Buch
 - Grenzüberschreitende Umwandlung
 - Erster Teil
 - Grenzüberschreitende Verschmelzung
 - § 305 Grenzüberschreitende Verschmelzung
 - § 306 Verschmelzungsfähige Gesellschaften
 - § 307 Verschmelzungsplan
 - § 308 Bekanntmachung des Verschmelzungsplans
 - § 309 Verschmelzungsbericht
 - § 310 Zugänglichmachung des Verschmelzungsberichts
 - § 311 Verschmelzungsprüfung
 - § 312 Zustimmung der Anteilsinhaber
 - § 313 Barabfindung
 - § 314 Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
 - § 315 Anmeldung der Verschmelzung
 - § 316 Verschmelzungsbescheinigung
 - § 317 Informationen des Registergerichts
 - § 318 Eintragung der grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung
 - § 319 Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
 - Zweiter Teil
 - Grenzüberschreitende Spaltung
 - § 320 Grenzüberschreitende Spaltung
 - § 321 Spaltungsfähige Gesellschaften
 - § 322 Spaltungsplan
 - § 323 Bekanntmachung des Spaltungsplans
 - § 324 Spaltungsbericht
 - § 325 Spaltungsprüfung
 - § 326 Zustimmung der Anteilsinhaber
 - § 327 Barabfindung
 - § 328 Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
 - § 329 Anmeldung und Spaltungsbescheinigung
 - § 330 Eintragung der grenzüberschreitenden Hinausspaltung
 - § 331 Eintragung der neuen Gesellschaft
 - § 332 Spaltung zur Aufnahme
 - Dritter Teil
 - Grenzüberschreitender Formwechsel
 - § 333 Grenzüberschreitender Formwechsel
 - § 334 Formwechselfähige Gesellschaften
 - § 335 Formwechselplan
 - § 336 Bekanntmachung des Formwechselplans
 - § 337 Formwechselbericht
 - § 338 Formwechselprüfung
 - § 339 Zustimmung der Anteilsinhaber
 - § 340 Barabfindung
 - § 341 Gläubigerschutz
 - § 342 Anmeldung des Formwechsels
 - § 343 Formwechselbescheinigung
 - § 344 Informationen des Registergerichts
 - § 345 Eintragung des grenzüberschreitenden Hereinformwechsels
 - Siebentes Buch
 - Strafvorschriften und Zwangsgelder
 - § 346 Unrichtige Darstellung
 - § 347 Verletzung der Berichtspflicht
 - § 348 Falsche Angaben
 - § 349 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
 - § 350 Zwangsgelder
 - Achtes Buch
 - Übergangs- und Schlußvorschriften
 - § 351 Umwandlung alter juristischer Personen
 - § 352 Eingeleitete Umwandlungen. Umstellung auf den Euro
 - § 353 Enthaftung bei Altverbindlichkeiten
 - § 354 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie, zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes und zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
 - § 355 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze