UrhG 
                
                
            INHALT
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Urheberrecht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeines
 - § 1 Allgemeines
 - Abschnitt 2
 - Das Werk
 - § 2 Geschützte Werke
 - § 3 Bearbeitungen
 - § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
 - § 5 Amtliche Werke
 - § 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
 - Abschnitt 3
 - Der Urheber
 - § 7 Urheber
 - § 8 Miturheber
 - § 9 Urheber verbundener Werke
 - § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
 - Abschnitt 4
 - Inhalt des Urheberrechts
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeines
 - § 11 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2
 - Urheberpersönlichkeitsrecht
 - § 12 Veröffentlichungsrecht
 - § 13 Anerkennung der Urheberschaft
 - § 14 Entstellung des Werkes
 - Unterabschnitt 3
 - Verwertungsrechte
 - § 15 Allgemeines
 - § 16 Vervielfältigungsrecht
 - § 17 Verbreitungsrecht
 - § 18 Ausstellungsrecht
 - § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
 - § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
 - § 20 Senderecht
 - § 20a Europäische Satellitensendung
 - § 20b Weitersendung
 - § 20c Europäischer ergänzender Online-Dienst
 - § 20d Direkteinspeisung
 - § 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
 - § 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
 - § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
 - § 24 (weggefallen)
 - Unterabschnitt 4
 - Sonstige Rechte des Urhebers
 - § 25 Zugang zu Werkstücken
 - § 26 Folgerecht
 - § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
 - Abschnitt 5
 - Rechtsverkehr im Urheberrecht
 - Unterabschnitt 1
 - Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
 - § 28 Vererbung des Urheberrechts
 - § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
 - § 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
 - Unterabschnitt 2
 - Nutzungsrechte
 - § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
 - § 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
 - § 32 Angemessene Vergütung
 - § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
 - § 32b Zwingende Anwendung
 - § 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
 - § 32d Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners
 - § 32e Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette
 - § 32f Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung
 - § 32g Vertretung durch Vereinigungen
 - § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
 - § 34 Übertragung von Nutzungsrechten
 - § 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte
 - § 35a Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten
 - § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln
 - § 36a Schlichtungsstelle
 - § 36b Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln
 - § 36c Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln
 - § 36d Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften
 - § 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
 - § 38 Beiträge zu Sammlungen
 - § 39 Änderungen des Werkes
 - § 40 Verträge über künftige Werke
 - § 40a Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung
 - § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
 - § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
 - § 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
 - § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
 - § 44 Veräußerung des Originals des Werkes
 - Abschnitt 6
 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
 - Unterabschnitt 1
 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen
 - § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
 - § 44b Text und Data Mining
 - § 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
 - § 45a Menschen mit Behinderungen
 - § 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
 - § 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
 - § 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
 - § 46 Sammlungen für den religiösen Gebrauch
 - § 47 Schulfunksendungen
 - § 48 Öffentliche Reden
 - § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
 - § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
 - § 51 Zitate
 - § 51a Karikatur, Parodie und Pastiche
 - § 52 Öffentliche Wiedergabe
 - §§ 52a und 52b (weggefallen)
 - § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
 - § 53a (weggefallen)
 - Unterabschnitt 2
 - Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen
 - § 54 Vergütungspflicht
 - § 54a Vergütungshöhe
 - § 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
 - § 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
 - § 54d Hinweispflicht
 - § 54e Meldepflicht
 - § 54f Auskunftspflicht
 - § 54g Kontrollbesuch
 - § 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
 - Unterabschnitt 3
 - Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen
 - § 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
 - § 55a Benutzung eines Datenbankwerkes
 - § 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
 - § 57 Unwesentliches Beiwerk
 - § 58 Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken
 - § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
 - § 60 Bildnisse
 - Unterabschnitt 4
 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
 - § 60a Unterricht und Lehre
 - § 60b Unterrichts- und Lehrmedien
 - § 60c Wissenschaftliche Forschung
 - § 60d Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
 - § 60e Bibliotheken
 - § 60f Archive, Museen und Bildungseinrichtungen
 - § 60g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
 - § 60h Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen
 - Unterabschnitt 5
 - Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke
 - § 61 Verwaiste Werke
 - § 61a Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten
 - § 61b Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution
 - § 61c Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
 - Unterabschnitt 5a
 - Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke
 - § 61d Nicht verfügbare Werke
 - § 61e Verordnungsermächtigung
 - § 61f Information über nicht verfügbare Werke
 - § 61g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
 - Unterabschnitt 6
 - Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen
 - § 62 Änderungsverbot
 - § 63 Quellenangabe
 - § 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche
 - Abschnitt 7
 - Dauer des Urheberrechts
 - § 64 Allgemeines
 - § 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
 - § 66 Anonyme und pseudonyme Werke
 - § 67 Lieferungswerke
 - § 68 Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke
 - § 69 Berechnung der Fristen
 - Abschnitt 8
 - Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
 - § 69a Gegenstand des Schutzes
 - § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
 - § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
 - § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
 - § 69e Dekompilierung
 - § 69f Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen
 - § 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht
 - Teil 2
 - Verwandte Schutzrechte
 - Abschnitt 1
 - Schutz bestimmter Ausgaben
 - § 70 Wissenschaftliche Ausgaben
 - § 71 Nachgelassene Werke
 - Abschnitt 2
 - Schutz der Lichtbilder
 - § 72 Lichtbilder
 - Abschnitt 3
 - Schutz des ausübenden Künstlers
 - § 73 Ausübender Künstler
 - § 74 Anerkennung als ausübender Künstler
 - § 75 Beeinträchtigungen der Darbietung
 - § 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte
 - § 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
 - § 78 Öffentliche Wiedergabe
 - § 79 Nutzungsrechte
 - § 79a Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers
 - § 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten
 - § 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
 - § 81 Schutz des Veranstalters
 - § 82 Dauer der Verwertungsrechte
 - § 83 Schranken der Verwertungsrechte
 - § 84 (weggefallen)
 - Abschnitt 4
 - Schutz des Herstellers von Tonträgern
 - § 85 Verwertungsrechte
 - § 86 Anspruch auf Beteiligung
 - Abschnitt 5
 - Schutz des Sendeunternehmens
 - § 87 Sendeunternehmen
 - Abschnitt 6
 - Schutz des Datenbankherstellers
 - § 87a Begriffsbestimmungen
 - § 87b Rechte des Datenbankherstellers
 - § 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
 - § 87d Dauer der Rechte
 - § 87e Verträge über die Benutzung einer Datenbank
 - Abschnitt 7
 - Schutz des Presseverlegers
 - § 87f Begriffsbestimmungen
 - § 87g Rechte des Presseverlegers
 - § 87h Ausübung der Rechte des Presseverlegers
 - § 87i Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
 - § 87j Dauer der Rechte des Presseverlegers
 - § 87k Beteiligungsanspruch
 - Teil 3
 - Besondere Bestimmungen für Filme
 - Abschnitt 1
 - Filmwerke
 - § 88 Recht zur Verfilmung
 - § 89 Rechte am Filmwerk
 - § 90 Einschränkung der Rechte
 - § 91 (weggefallen)
 - § 92 Ausübende Künstler
 - § 93 Schutz gegen Entstellung; Namensnennung
 - § 94 Schutz des Filmherstellers
 - Abschnitt 2
 - Laufbilder
 - § 95 Laufbilder
 - Teil 4
 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
 - Abschnitt 1
 - Ergänzende Schutzbestimmungen
 - § 95a Schutz technischer Maßnahmen
 - § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
 - § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
 - § 95d Kennzeichnungspflichten
 - § 96 Verwertungsverbot
 - Abschnitt 2
 - Rechtsverletzungen
 - Unterabschnitt 1
 - Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
 - § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
 - § 97a Abmahnung
 - § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
 - § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
 - § 100 Entschädigung
 - § 101 Anspruch auf Auskunft
 - § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
 - § 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
 - § 102 Verjährung
 - § 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
 - § 103 Bekanntmachung des Urteils
 - § 104 Rechtsweg
 - § 104a Gerichtsstand
 - § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
 - Unterabschnitt 2
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
 - § 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
 - § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
 - § 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
 - § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
 - § 109 Strafantrag
 - § 110 Einziehung
 - § 111 Bekanntgabe der Verurteilung
 - § 111a Bußgeldvorschriften
 - Unterabschnitt 3
 - Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
 - § 111b Verfahren nach deutschem Recht
 - § 111c Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
 - Abschnitt 3
 - Zwangsvollstreckung
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeines
 - § 112 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2
 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber
 - § 113 Urheberrecht
 - § 114 Originale von Werken
 - Unterabschnitt 3
 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
 - § 115 Urheberrecht
 - § 116 Originale von Werken
 - § 117 Testamentsvollstrecker
 - Unterabschnitt 4
 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
 - § 118 Entsprechende Anwendung
 - Unterabschnitt 5
 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
 - § 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
 - Teil 5
 - Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - Abschnitt 1
 - Anwendungsbereich des Gesetzes
 - Unterabschnitt 1
 - Urheberrecht
 - § 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
 - § 121 Ausländische Staatsangehörige
 - § 122 Staatenlose
 - § 123 Ausländische Flüchtlinge
 - Unterabschnitt 2
 - Verwandte Schutzrechte
 - § 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
 - § 125 Schutz des ausübenden Künstlers
 - § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern
 - § 127 Schutz des Sendeunternehmens
 - § 127a Schutz des Datenbankherstellers
 - § 127b Schutz des Presseverlegers
 - § 128 Schutz des Filmherstellers
 - Abschnitt 2
 - Übergangsbestimmungen
 - § 129 Werke
 - § 130 Übersetzungen
 - § 131 Vertonte Sprachwerke
 - § 132 Verträge
 - § 133 Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790
 - § 134 Urheber
 - § 135 Inhaber verwandter Schutzrechte
 - § 135a Berechnung der Schutzfrist
 - § 136 Vervielfältigung und Verbreitung
 - § 137 Übertragung von Rechten
 - § 137a Lichtbildwerke
 - § 137b Bestimmte Ausgaben
 - § 137c Ausübende Künstler
 - § 137d Computerprogramme
 - § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
 - § 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
 - § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG
 - § 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG
 - § 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
 - § 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
 - § 137k (weggefallen)
 - § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
 - § 137m Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU
 - § 137n Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU
 - § 137o Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
 - § 137p Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789
 - § 137q Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung
 - § 137r Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers
 - Abschnitt 3
 - Schlussbestimmungen
 - § 138 Register anonymer und pseudonymer Werke
 - § 138a Datenschutz
 - § 139 Änderung der Strafprozessordnung
 - § 140 Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
 - § 141 Aufgehobene Vorschriften
 - § 142 Evaluierung
 - § 143 Inkrafttreten
 - Anlage (zu § 61a) Quellen einer sorgfältigen Suche