UZwG 
                
                
            INHALT
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
- Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften über den unmittelbaren Zwang
 - § 1 Rechtliche Grundlagen
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Einschränkung von Grundrechten
 - § 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
 - § 5 Hilfeleistung für Verletzte
 - § 6 Vollzugsbeamte des Bundes
 - § 7 Handeln auf Anordnung
 - Zweiter Abschnitt
 - Besondere Vorschriften für Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln
 - § 8 Fesselung von Personen
 - § 9 Zum Gebrauch von Schußwaffen Berechtigte
 - § 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen
 - § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
 - § 12 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
 - § 13 Androhung
 - § 14 Explosivmittel
 - Dritter Abschnitt
 - Schlußvorschriften
 - § 15 Notstandsfall
 - § 16 Beamtenrechtliche Rahmenvorschrift
 - § 17 Vollzugsbeamte im Land Berlin
 - § 18 Verwaltungsvorschriften
 - § 19 Berlin-Klausel
 - § 20 Inkrafttreten