ThürAbgG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG - ) in der Fassung vom 9. März 1995
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG - ) in der Fassung vom 9. März 1995
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - ZWEITER TEIL Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
 - § 2 Freie Mandatsausübung
 - § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 4 Berufs- und Betriebszeiten
 - DRITTER TEIL Leistungen
 - Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
 - § 5 Entschädigungen
 - § 6 Aufwandsentschädigung
 - § 7 Persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten, Bürogrundausstattung
 - § 8 Pflichtsitzung, Kürzung
 - § 9 Freifahrtberechtigung
 - § 10 Reise- und Übernachtungskosten
 - Zweiter Abschnitt Leistungen an ehemalige Abgeordnete
 - § 11 Anspruch auf Übergangsgeld
 - § 12 Höhe des Übergangsgeldes
 - § 13 Anspruch auf Altersentschädigung
 - § 14 Höhe der Altersentschädigung
 - § 15 Mandatszeit in anderen Parlamenten
 - § 16 Gesundheitsschäden
 - § 17 Versorgungsabfindung
 - Dritter Abschnitt Leistungen an Hinterbliebene
 - § 18 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
 - § 19 Hinterbliebenenversorgung
 - Vierter Abschnitt Beihilfen, Zuschüsse und Unterstützungen
 - § 20 Beihilfen und Zuschüsse
 - § 21 Unterstützungen
 - Fünfter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
 - § 22 Mehrere aktive Bezüge
 - § 23 Aktive und passive Bezüge
 - § 24 Passive und aktive Bezüge
 - § 25 Mehrere passive Bezüge
 - Sechster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
 - § 26 Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung
 - § 27 Beginn und Ende der Ansprüche
 - § 28 Zahlungsweise
 - § 29 Verzicht, Übertragbarkeit
 - § 30 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
 - VIERTER TEIL Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament
 - Erster Abschnitt Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 31 Wahlvorbereitungsurlaub
 - Zweiter Abschnitt Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes
 - § 32 Wahl in andere Parlamente bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
 - Dritter Abschnitt Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
 - § 33 Unvereinbare Ämter
 - § 34 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 - § 35 Beamte auf Widerruf und auf Probe
 - § 36 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
 - § 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
 - § 38 Entlassung
 - § 39 Richter
 - § 40 Leitende Angestellte des öffentlichen Dienstes
 - § 41 Hochschullehrer
 - FÜNFTER TEIL Unabhängigkeit der Abgeordneten, Verschwiegenheitspflichten
 - § 42 Ausübung des Mandats
 - § 42 a Anzeigepflichten
 - § 42 b Rechtsanwälte
 - § 42 c Veröffentlichung
 - § 42 d Spenden
 - § 42 e Hinweise auf Mitgliedschaft
 - § 42 f Interessenverknüpfung im Ausschuss
 - § 42 g Rückfrage
 - § 42 h Verfahren
 - § 42 i Überprüfung von Abgeordneten
 - § 43 Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung
 - SECHSTER TEIL Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen
 - Erster Abschnitt Fraktionen
 - § 44 Fraktionsbildung
 - § 45 Rechtsstellung
 - § 46 Organisation
 - § 47 Aufgaben
 - § 48 Fraktionsmitarbeiter
 - § 49 Anspruch auf Leistungen
 - § 50 Zahlungsweise und Dauer des Anspruchs auf Geldleistungen
 - § 51 Zweckentsprechende Verwendung
 - § 52 Bildung von Rücklagen
 - § 53 Buchführung
 - § 54 Rechnungslegung
 - § 55 Rechnungsprüfung
 - § 56 Rückerstattung von Leistungen
 - § 57 Rechtsnachfolge
 - § 58 Liquidation
 - Zweiter Abschnitt Parlamentarische Gruppen
 - § 58 a Zusammenschlüsse von fraktionslosen Abgeordneten (Parlamentarische Gruppen)
 - § 58 b Leistungen an Parlamentarische Gruppen
 - § 58 c Rechtsnachfolge
 - § 58 d Entsprechende Anwendung des Fraktionsrechts
 - SIEBTER TEIL Ergänzende Vorschriften
 - § 59 Fraktionszuschüsse
 - ACHTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen, Inkrafttreten
 - § 60 Übergangs- und Schlußbestimmungen, Inkrafttreten
 - § 60 a Zeitweise Aussetzung der Anpassung der Grundentschädigung
 - § 60 b Büroausstattung in der 7. Legislaturperiode