ZESV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz (ZESV)
- Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz (ZES-Verordnung - ZESV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Zuständige Behörde
 - § 2 Aufgaben der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
 - § 3 Berufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
 - § 4 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
 - § 5 Vorsitz und Stellvertretung
 - § 6 Berichterstatter
 - § 7 Sachverständige und andere Beteiligte
 - § 8 Geschäftsstelle
 - § 9 Sitzungen der Kommission
 - § 10 Durchführung von Sitzungen
 - § 11 Beschlussfassung
 - § 12 Sitzungsprotokoll
 - § 13 Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde
 - § 14 Tätigkeitsbericht und Unterrichtung der Öffentlichkeit
 - § 15 Geschäftsordnung
 - § 16 Inkrafttreten