AbgGRhPf 
                
                
            INHALT
Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -) Vom 21. Juli 1978
- Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -) Vom 21. Juli 1978
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 1
 - Zweiter Teil Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
 - § 1a Ausübung des Mandats, Verhaltensregeln
 - § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
 - § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 4 Berufs- und Betriebszeiten
 - Dritter Teil Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
 - Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
 - § 5 Entschädigung
 - § 6 Aufwandsentschädigung
 - § 7 Kürzung der Tagegeldpauschale
 - § 8 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung
 - § 9 Dienstreisen
 - Zweiter Abschnitt Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
 - § 10 Übergangsgeld
 - § 11 Anspruch auf Altersversorgung
 - § 12 Höhe der Altersversorgung
 - § 13 Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten
 - § 14 Gesundheitsschäden
 - § 15 Versorgungsabfindung
 - § 16 Sterbegeld
 - § 17 Hinterbliebenenversorgung
 - § 18 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
 - Dritter Abschnitt Zuschuß zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen
 - § 19 Zuschuß zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
 - § 20 Unterstützungen
 - Vierter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
 - § 21
 - Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
 - § 22
 - § 23 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
 - § 24 Aufrundung
 - § 25 Verzicht, Übertragbarkeit
 - § 26 Nichtanrechenbarkeit
 - § 27 Verwendung im öffentlichen Dienst
 - Vierter Teil Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
 - Erster Abschnitt Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 28
 - Zweiter Abschnitt Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
 - § 29 Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
 - § 30 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 - § 31 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
 - § 32 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
 - § 33 Beförderungsverbot
 - § 33a Hochschullehrer
 - § 34 Wahlbeamte auf Zeit
 - § 35 Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
 - § 36 Angestellte des Bundes und anderer Länder
 - Fünfter Teil Übergangsregelung, Inkrafttreten
 - § 37 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
 - § 38 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
 - § 39 Versorgungsabfindung
 - § 40 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
 - § 41 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
 - § 42 Unterstützung für ehemalige Abgeordnete
 - § 43 Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten
 - § 44 Ausführungsbestimmungen
 - §§ 45 und 46 (Änderungsbestimmungen)
 - § 47 Übergangsbestimmungen
 - §§ 48 und 49 (Änderungsbestimmungen)
 - § 50