HSÜVG 
                
                
            INHALT
Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) Vom 19. Dezember 2014
- Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) Vom 19. Dezember 2014
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 2a Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen
 - § 3 Betroffene Personen, einbezogene Personen
 - § 4 Einwilligung in die Sicherheitsüberprüfung
 - § 5 Zuständigkeit
 - § 5a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
 - Zweiter Teil Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
 - § 6 Arten der Sicherheitsüberprüfung
 - § 7 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1)
 - § 8 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2)
 - § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3)
 - § 10 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
 - Dritter Teil Verfahren
 - § 11 Sicherheitserklärung
 - § 12 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
 - § 13 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
 - § 14 Aktualisierung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
 - § 15 Reisebeschränkungen
 - Vierter Teil Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
 - § 16 Datenerhebung
 - § 17 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
 - § 18 Aufbewahrung und Vernichtung der Akten
 - § 19 Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien
 - § 20 Übermittlung und Zweckbindung
 - § 21 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
 - § 22 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
 - Fünfter Teil Besondere Bestimmungen für den nicht öffentlichen Bereich
 - § 23 Anwendungsbereich
 - § 24 Zuständigkeiten
 - § 25 Sicherheitserklärung
 - § 26 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
 - § 27 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
 - § 28 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
 - § 29 Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle
 - § 30 Datenverarbeitung, Datennutzung und Datenberichtigung in automatisierten Dateien
 - Sechster Teil Straf- und Schlussvorschriften
 - § 31 Strafvorschrift
 - § 32 Erlass von Rechtsverordnungen
 - § 32a Anwendung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes und unabhängige Datenschutzkontrolle
 - § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten