DSchG 
                
                
            INHALT
Denkmalschutzgesetz (DSchG) Vom 23. März 1978
- Denkmalschutzgesetz (DSchG) Vom 23. März 1978
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Grundsätze
 - § 1 Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
 - § 2 Pflicht zur Erhaltung und Pflege
 - Zweiter Abschnitt Kulturdenkmäler
 - Erster Unterabschnitt Allgemeines
 - § 3 Begriff des Kulturdenkmals
 - § 4 Unbewegliche und bewegliche Kulturdenkmäler, Umgebungsschutz
 - § 5 Denkmalzonen
 - § 6 Auskünfte
 - § 7 Betreten von Grundstücken
 - Zweiter Unterabschnitt Geschützte Kulturdenkmäler
 - § 8 Geschützte Kulturdenkmäler, Unterschutzstellung
 - § 9 Öffentliche Auslegung
 - § 10 Denkmalliste
 - § 11 Einstweiliger Schutz
 - § 12 Anzeige- und Hinweispflichten
 - § 13 Genehmigung von Veränderungen, Anzeige von Instandsetzungen
 - § 13a Genehmigungsverfahren
 - § 14 Wiederherstellung und Erhaltung, Ersatzvornahme
 - § 15 Freier Zugang zu Kulturdenkmälern
 - Dritter Abschnitt Funde
 - § 16 Begriff des Fundes
 - § 17 Anzeige
 - § 18 Erhaltung
 - § 19 Wissenschaftliche Bearbeitung
 - § 20 Schatzregal
 - § 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
 - § 22 Grabungsschutzgebiete
 - Vierter Abschnitt Besondere Bestimmungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften
 - § 23
 - Fünfter Abschnitt Organisation
 - § 24 Denkmalschutzbehörden
 - § 25 Denkmalfachbehörde
 - § 25a Denkmalschutz in Archivangelegenheiten
 - § 25b Denkmalschutz in Bibliotheksangelegenheiten
 - § 26 Landesbeirat für Denkmalpflege
 - § 27 Ehrenamtliche Denkmalpfleger
 - § 28 Anerkannte Denkmalpflegeorganisationen
 - Sechster Abschnitt Finanzhilfen des Landes
 - § 29 Förderungsgrundsätze
 - Siebenter Abschnitt Enteignung, ausgleichspflichtige Maßnahmen, Vorkaufsrecht
 - § 30 Enteignung
 - § 31 Ausgleichspflichtige Maßnahmen
 - § 32 Vorkaufsrecht
 - Achter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
 - § 33
 - Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
 - § 34 Übergangsbestimmung für geschützte Denkmäler und zum Denkmalbuch
 - § 35 Gebührenfreiheit
 - § 36 Durchführungsvorschriften
 - § 37 Schutz von Kulturdenkmälern bei bewaffneten Konflikten und bei Katastrophenfällen
 - § 38 Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften
 - § 39 Inkrafttreten