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            INHALT
Landesverordnung über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat Vom 29. Juli 2002
- Landesverordnung über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat Vom 29. Juli 2002
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Zielsetzung
 - § 2 Teilnahme
 - § 3 Lehrpläne
 - § 4 Lehrkräfte
 - § 5 Unterrichts- und Abiturprüfungsfächer
 - § 6 Meldung zur Prüfung
 - § 7 Aufgabenvorschläge für die schriftliche Prüfung
 - § 8 Erwerb des französischen Baccalauréat
 - § 9 In-Kraft-Treten
 - Anlage
 - Abschnitt II Prüfungsordnung
 - A. Ordnung des französischsprachigen Prüfungsteils im Rahmen der Prüfung zur Allgemeinen Hochschulreife zum gleichzeitigen Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und des Baccalauréat
 - § 1 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, der die Bewertung im Hinblick auf den Erwerb des Baccalauréat vornimmt
 - § 2 Prüfungsfächer, die im Hinblick auf den Erwerb des Baccalauréat bewertet werden
 - § 3 Prüfungstermin
 - § 4 Meldung der Schülerinnen und Schüler zur Prüfung
 - § 5 Schriftliche Prüfung
 - § 6 Korrektur und Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
 - § 7 Konferenz vor Beginn der mündlichen Prüfungen
 - § 8a Verpflichtende mündliche Prüfung im Fach Französisch
 - § 8b Optionale mündliche Prüfung im Fach Geschichte oder in einem weiteren gesellschaftswissenschaftlichen Fach
 - § 9 Bewertung und Beratung der Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung
 - § 10 Bescheinigung über den Erwerb des Baccalauréat
 - § 11 Nachholtermin
 - (Muster in deutscher Übersetzung)
 - Anlage III
 - Anlage IV