AbdGymV RP 2011 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Abendgymnasien Vom 26. Mai 2011
- Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Abendgymnasien Vom 26. Mai 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Ziel der Ausbildung
 - § 3 Lehrpläne, Unterricht
 - § 4 Bildungsgang, Vorkurs
 - Abschnitt 2 Aufnahme in das Abendgymnasium
 - § 5 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 6 Aufnahmeantrag, Zulassung
 - § 7 Aufnahme in den Vorkurs
 - § 8 Aufbau und Abschluss des Vorkurses
 - Abschnitt 3 Einführungs- und Qualifikationsphase
 - § 9 Aufbau und Fächerangebot der Einführungsphase
 - § 10 Teilnahme am Unterricht, Unterbrechung
 - § 11 Versetzung in die Qualifikationsphase
 - § 12 Unterricht in der Qualifikationsphase
 - § 13 Angebot an Grund- und Leistungsfächern
 - § 14 Stundenzahl in Grund- und Leistungsfächern
 - § 15 Fächerkombinationen und Bedingungen des Belegens von Grund- und Leistungsfächern
 - § 16 Einrichtung von Kursen und Fächerkombinationen
 - Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 17 Übergangsbestimmung
 - § 18 Inkrafttreten
 - Anlage