2. BImSchV 
                
                
            INHALT
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2. BImSchV)
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Einsatzstoffe
 - Zweiter Abschnitt
 - Errichtung und Betrieb
 - § 3 Oberflächenbehandlungsanlagen
 - § 4 Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen
 - § 5 Extraktionsanlagen
 - Dritter Abschnitt
 - Anforderungen an Altanlagen
 - §§ 6 bis 9 (weggefallen)
 - Vierter Abschnitt
 - Eigenkontrolle und Überwachung
 - § 10 Meßöffnungen
 - § 11 Eigenkontrolle
 - § 12 Überwachung
 - Fünfter Abschnitt
 - Gemeinsame Vorschriften
 - § 13 Umgang mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
 - § 14 Ableitung der Abgase
 - § 15 An- und Abfahren von Anlagen
 - § 16 Allgemeine Anforderungen
 - § 17 Berichterstattung an die Europäische Kommission, Unterrichtung der Öffentlichkeit
 - § 18 Weitergehende Anforderungen
 - § 19 Zulassung von Ausnahmen
 - Schlußformel
 - § 20 Ordnungswidrigkeiten