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            INHALT
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Vom 3. Mai 2018
- Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Vom 3. Mai 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Gemeinsame Bestimmungen
 - Erster Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Abschnitt Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 3 Verarbeitung personenbezogener Daten, Auftragsverarbeitung
 - § 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
 - Dritter Abschnitt Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
 - § 5 Benennung
 - § 6 Rechtsstellung
 - § 7 Aufgaben
 - Vierter Abschnitt Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte
 - § 8 Rechtsstellung und Unabhängigkeit
 - § 9 Wahl
 - § 10 Persönliche Voraussetzungen
 - § 11 Amtsverhältnis
 - § 12 Verschwiegenheitspflicht
 - § 13 Zuständigkeit und Aufgaben
 - § 14 Befugnisse
 - § 15 Gutachten und Untersuchungen, Tätigkeitsbericht
 - § 16 Informationspflichten
 - § 17 Benachteiligungsverbot bei Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
 - § 18 Personal- und Sachausstattung
 - Fünfter Abschnitt Rechtsbehelfe
 - § 19 Gerichtlicher Rechtsschutz
 - ZWEITER TEIL Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
 - Erster Abschnitt Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
 - Erster Titel Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
 - § 20 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
 - § 21 Verarbeitung zu anderen Zwecken
 - § 22 Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
 - Zweiter Titel Besondere Verarbeitungssituationen
 - § 23 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
 - § 24 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
 - § 25 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
 - § 26 Rechte der betroffenen Person und auf sichtsbehördliche Untersuchungen im Fall von Geheimhaltungspflichten
 - § 27 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
 - § 28 Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistischen Zwecken
 - § 28a Datenverarbeitung bei öffentlichen Auszeichnungen und Ehrungen
 - § 28b Datenverarbeitung in Gnadenverfahren
 - § 28c Datenübermittlung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen
 - Dritter Titel Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
 - § 29 Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
 - § 30 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag und die kommunalen Vertretungsorgane
 - Zweiter Abschnitt Rechte der betroffenen Person
 - § 31 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
 - § 32 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
 - § 33 Auskunftsrecht der betroffenen Person
 - § 34 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
 - § 35 Widerspruchsrecht
 - Dritter Abschnitt Sanktionen
 - § 36 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren bei Verstößen nach Artikel 83 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
 - § 37 Strafvorschriften
 - § 38 Bußgeldvorschriften
 - Vierter Abschnitt Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
 - § 39 Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
 - DRITTER TEIL Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
 - Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 40 Anwendungsbereich
 - § 41 Begriffsbestimmungen
 - § 42 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
 - Zweiter Abschnitt Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 43 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
 - § 44 Verarbeitung zu anderen Zwecken
 - § 45 Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken, archivarischen oder statistischen Zwecken
 - § 46 Einwilligung
 - § 47 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
 - § 48 Datengeheimnis
 - § 49 Automatisierte Einzelentscheidung
 - Dritter Abschnitt Rechte der betroffenen Person
 - § 50 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
 - § 51 Benachrichtigung betroffener Personen
 - § 52 Auskunftsrecht
 - § 53 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
 - § 54 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
 - § 55 Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
 - § 56 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
 - Vierter Abschnitt Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
 - § 57 Auftragsverarbeitung
 - § 58 Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
 - § 59 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
 - § 60 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten
 - § 61 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
 - § 62 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
 - § 63 Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
 - § 64 Vorherige Konsultation der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
 - § 65 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
 - § 66 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
 - § 67 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
 - § 68 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
 - § 69 Qualitätssicherung personenbezogener Daten vor deren Übermittlung
 - § 70 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
 - § 71 Protokollierung
 - § 72 Vertrauliche Meldung von Verstößen
 - Fünfter Abschnitt Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen
 - § 73 Allgemeine Voraussetzungen
 - § 74 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
 - § 75 Ausnahmen für eine Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
 - § 76 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittländern
 - Sechster Abschnitt Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
 - § 77 Gegenseitige Amtshilfe
 - Siebter Abschnitt Haftung und Sanktionen
 - § 78 Schadensersatz und Entschädigung
 - § 79 Strafvorschriften
 - VIERTER TEIL Informationsfreiheit
 - § 80 Anspruch auf Informationszugang
 - § 81 Anwendungsbereich
 - § 82 Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange
 - § 83 Schutz personenbezogener Daten
 - § 84 Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse
 - § 85 Antrag
 - § 86 Verfahren bei Beteiligung Dritter
 - § 87 Entscheidung
 - § 88 Kosten
 - § 89 Die oder der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte
 - FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 90 Übergangsvorschriften
 - § 91 Inkrafttreten
 - Anlage: