AuslZustV HE 2018 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes Vom 4. Juni 2018
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes Vom 4. Juni 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Ausländerbehörden
 - § 2 Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Gießen als Bezirksordnungsbehörde bei Wohnpflicht in Landeseinrichtungen
 - § 3 Zuständigkeit der Regierungspräsidien als Bezirksordnungsbehörden
 - § 4 Örtliche Zuständigkeit
 - § 5 Zuständigkeit für die elektronische Aufenthaltsüberwachung
 - § 6 Zuständigkeit für den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen
 - § 7 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
 - § 8 Vorübergehender Aufenthalt außerhalb des Bezirks der Ausländerbehörde
 - § 9 Mitteilungen an Ausländerbehörden
 - § 10 Übergangsvorschriften
 - § 11 Aufhebung bisherigen Rechts
 - § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten