44. BImSchV 
                
                
            INHALT
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes* (44. BImSchV)
- Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes* (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Bezugssauerstoffgehalt
 - § 4 Aggregationsregeln
 - § 5 Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage
 - § 6 Registrierung von Feuerungsanlagen
 - § 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers
 - § 8 An- und Abfahrzeiten
 - Abschnitt 2
 - Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
 - § 9 Emissionsgrenzwerte für Ammoniak
 - § 10 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
 - § 11 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
 - § 12 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
 - § 13 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
 - § 14 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
 - § 15 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
 - § 16 Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen
 - § 17 Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen
 - § 18 Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen
 - § 19 Ableitbedingungen
 - § 20 Abgasreinigungseinrichtungen
 - Abschnitt 3
 - Messung und Überwachung
 - § 21 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
 - § 22 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen
 - § 23 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen
 - § 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen
 - § 25 Messungen an Gasturbinenanlagen
 - § 26 Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide
 - § 27 Messplätze
 - § 28 Messverfahren und Messeinrichtungen
 - § 29 Kontinuierliche Messungen
 - § 30 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht
 - § 31 Einzelmessungen
 - Abschnitt 4
 - Gemeinsame Vorschriften
 - § 32 Zulassung von Ausnahmen
 - § 33 Weitergehende Anforderungen
 - § 34 Verhältnis zu anderen Vorschriften
 - § 35 Ordnungswidrigkeiten
 - Abschnitt 5
 - Anlagenregister, Informationsformate und Übermittlungswege
 - § 36 Anlagenregister
 - § 37 Informationsformate und Übermittlungswege
 - Abschnitt 6
 - Schlussvorschriften
 - § 38 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
 - § 39 Übergangsregelungen
 - Anlage 1 (zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat
 - Anlage 2 (zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse
 - Anlage 3 (zu § 30) Umrechnungsformel