KWKG 2020 
                
                
            INHALT
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2020)
- Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
 - § 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
 - Abschnitt 2
 - Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
 - § 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme
 - § 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
 - § 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
 - § 7a Bonus für innovative erneuerbare Wärme
 - § 7b Bonus für elektrische Wärmeerzeuger
 - § 7c Kohleersatzbonus
 - § 7d (weggefallen)
 - § 7e Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni
 - § 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
 - § 8a Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
 - § 8b Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
 - § 8c Ausschreibungsvolumen
 - § 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
 - § 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
 - § 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
 - § 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt
 - § 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
 - § 13a Registrierung von KWK-Anlagen
 - § 13b Rückforderung
 - Abschnitt 3
 - Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
 - § 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
 - § 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
 - § 16 Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung
 - § 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
 - Abschnitt 4
 - Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
 - § 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
 - § 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
 - § 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid
 - § 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
 - Abschnitt 5
 - Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
 - § 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
 - § 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
 - § 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
 - § 25 Kältespeicher
 - Abschnitt 6
 - Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
 - § 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen
 - § 27 Begrenzung der Zuschlagszahlungen
 - §§ 27a bis 29 (weggefallen)
 - Abschnitt 7
 - Sonstige Vorschriften
 - § 30 Vorschriften für Prüfungen
 - § 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
 - § 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
 - § 31b Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur
 - § 32 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
 - § 32a Clearingstelle
 - § 33 Verordnungsermächtigungen
 - § 33a Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen
 - § 33b Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
 - § 33c Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen
 - Abschnitt 8
 - Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
 - § 34 Evaluierungen
 - § 35 Übergangsbestimmungen
 - § 36 (weggefallen)
 - § 37 (weggefallen)
 - Anlage (zu den §§ 7b und 7d) (weggefallen)