HafenGefabwVO 
                
                
            INHALT
Gefahrenabwehrverordnung für Häfen (HafenGefabwVO)
- Gefahrenabwehrverordnung für Häfen (HafenGefabwVO)
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen und Binnenwasserstraßen
 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Anwendung anderer Vorschriften
 - § 3 Zuständigkeiten, Hafenbehörde
 - § 3a Zuständigkeiten im Geltungsbereich des § 1 Abs. 2
 - § 4 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
 - § 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
 - § 6 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
 - § 7 Verkehrsstörende Einrichtungen
 - § 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
 - § 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern und wassergefährdenden Stoffen
 - § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
 - § 11 Meldung besonderer Vorfälle
 - § 12 Reinhaltung des Hafens und der Binnenwasserstraßen
 - § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
 - Zweiter Abschnitt Meldepflichten, Erlaubnisse
 - § 14 Erlaubnis zum Einlaufen
 - § 15 An- und Abmeldung
 - § 16 Besondere Meldepflichten bei Gefahrgutbeförderungen
 - § 17 Stilllegen von Fahrzeugen, besondere Nutzung
 - Dritter Abschnitt Verkehr und Aufenthalt
 - § 18 Schlepp- und Schubverkehr
 - § 19 Zuweisung der Liegeplätze
 - § 20 Festmachen und Ankern
 - § 21 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
 - § 22 Landgänge
 - § 23 Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen
 - § 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
 - § 25 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
 - § 26 Versorgung mit Treibstoffen
 - Vierter Abschnitt Umschlag
 - § 27 Benutzung von Hafenanlagen
 - § 28 Beseitigung störender Gegenstände
 - § 29 Lagern und Abstellen von Gütern
 - Zweiter Teil Ergänzende Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - § 30 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
 - § 31 Fluchtwege und Evakuierungsmittel
 - § 32 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen
 - Zweiter Abschnitt Aufenthalt
 - § 33 Liegeplätze für Schiffe mit gefährlichen Gütern
 - § 34 Festmachen von Fahrzeugen
 - Dritter Abschnitt Umschlag
 - § 35 Laden und Löschen
 - § 36 Aufenthalt an Bord
 - § 37 Aufsicht
 - § 38 Wache und Alarm
 - § 39 Umschlagleitungen
 - § 40 Schutzmaßnahmen beim Umschlag entzündbarer flüssiger gefährlicher Stoffe
 - § 41 Verhalten nach dem Umschlag
 - Dritter Teil Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
 - § 42 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
 - § 43 Pflichten
 - Vierter Teil Ausnahmen, Aushang, Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
 - § 44 Ausnahmen
 - § 45 Aushang
 - § 46 Ordnungswidrigkeiten
 - § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten