ZensG 2022 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (ZensG 2022)
- Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2022)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Regelungen
 - § 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt 2
 - Erhebungen
 - Unterabschnitt 1
 - Bevölkerungszählung
 - § 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
 - § 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
 - § 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
 - § 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
 - § 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
 - § 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
 - Unterabschnitt 2
 - Gebäude- und Wohnungszählung
 - § 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
 - § 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
 - Unterabschnitt 3
 - Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
 - § 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
 - § 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
 - § 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
 - Unterabschnitt 4
 - Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
 - § 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
 - § 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
 - § 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
 - § 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
 - § 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
 - Abschnitt 3
 - Organisation
 - § 19 Weitere Erhebungsstellen
 - § 20 Erhebungsbeauftragte
 - Abschnitt 4
 - Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
 - § 21 Mehrfachfallprüfung
 - § 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
 - Abschnitt 5
 - Auskunftspflicht
 - § 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
 - § 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
 - § 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
 - § 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
 - Abschnitt 6
 - Datenschutz und Datenverarbeitung
 - § 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
 - § 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
 - § 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
 - § 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
 - § 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
 - § 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
 - § 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
 - § 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
 - Abschnitt 7
 - Schlussvorschriften
 - § 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
 - § 36 Finanzzuweisung
 - § 36a Verordnungsermächtigung
 - § 37 Inkrafttreten