GewO§ 38ZustV SL
    DE - Landesrecht Saarland

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    Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten zur Regelung der Buchführungs-, Auskunfts- und Nachschaupflicht auf den in § 38 Satz 1 GewO genannten Gewerbezweigen Vom 29. Oktober 1985

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