PublG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG)
- Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz - PublG)
 - Erster Abschnitt
 - Rechnungslegung von Unternehmen
 - § 1 Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen
 - § 2 Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung
 - § 3 Geltungsbereich
 - § 4 Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht
 - § 5 Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht
 - § 6 Prüfung durch die Abschlußprüfer
 - § 7 Prüfung durch den Aufsichtsrat
 - § 8 Feststellung des Jahresabschlusses
 - § 9 Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle
 - § 10 Nichtigkeit des Jahresabschlusses
 - Zweiter Abschnitt
 - Rechnungslegung von Konzernen
 - § 11 Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen
 - § 12 Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
 - § 13 Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht
 - § 14 Prüfung des Konzernabschlusses
 - § 15 Offenlegung des Konzernabschlusses
 - § 16
 - Dritter Abschnitt
 - Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
 - § 17 Unrichtige Darstellung
 - § 18 Verletzung der Berichtspflicht
 - § 19 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
 - § 19a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
 - § 20 Bußgeldvorschriften
 - § 21 Festsetzung von Ordnungsgeld
 - § 21a Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
 - § 22 Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften
 - § 23 Inkrafttreten