StVG 
                
                
            INHALT
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
 - I.
 - Verkehrsvorschriften
 - § 1 Zulassung
 - § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
 - § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
 - § 1c Evaluierung
 - § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
 - § 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
 - § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
 - § 1g Datenverarbeitung
 - § 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
 - § 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
 - § 1j Verordnungsermächtigung
 - § 1k Ausnahmen
 - § 1l Evaluierung
 - § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
 - § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
 - § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
 - § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
 - § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
 - § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
 - § 4a Fahreignungsseminar
 - § 4b Evaluierung
 - § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
 - § 5a
 - § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
 - § 6 Verordnungsermächtigungen
 - § 6a Gebühren
 - § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
 - § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
 - § 6d Auskunft und Prüfung
 - § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
 - § 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
 - § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
 - II.
 - Haftpflicht
 - § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
 - § 8 Ausnahmen
 - § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
 - § 9 Mitverschulden
 - § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
 - § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
 - § 12 Höchstbeträge
 - § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
 - § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
 - § 13 Geldrente
 - § 14 Verjährung
 - § 15 Verwirkung
 - § 16 Sonstige Gesetze
 - § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
 - § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
 - § 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
 - § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
 - § 20 Örtliche Zuständigkeit
 - III.
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
 - § 22 Kennzeichenmissbrauch
 - § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
 - § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
 - § 23 (weggefallen)
 - § 24 Bußgeldvorschriften
 - § 24a 0,5 Promille-Grenze
 - § 24b (weggefallen)
 - § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
 - § 25 Fahrverbot
 - § 25a Kostentragungspflicht des Halters
 - § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
 - § 26a Bußgeldkatalog
 - § 27 Informationsschreiben
 - IV.
 - Fahreignungsregister
 - § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
 - § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
 - § 28b
 - § 29 Tilgung der Eintragungen
 - § 30 Übermittlung
 - § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
 - § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
 - § 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
 - V.
 - Fahrzeugregister
 - § 31 Registerführung und Registerbehörden
 - § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
 - § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
 - § 34 Erhebung der Daten
 - § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
 - § 36 Abruf im automatisierten Verfahren
 - § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
 - § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
 - § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
 - § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
 - § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
 - § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
 - § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
 - § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
 - § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
 - § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
 - § 39a Auskunft über Daten
 - § 40 Übermittlung sonstiger Daten
 - § 41 Übermittlungssperren
 - § 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
 - § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
 - § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
 - § 45 Anonymisierte Daten
 - § 46
 - § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
 - VI.
 - Fahrerlaubnisregister
 - § 48 Registerführung und Registerbehörden
 - § 49 Zweckbestimmung der Register
 - § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
 - § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
 - § 52 Übermittlung
 - § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
 - § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
 - § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
 - § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
 - § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
 - § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
 - § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
 - § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
 - § 61 Löschung der Daten
 - § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
 - § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
 - VIa.
 - Datenverarbeitung
 - § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
 - § 63b Verordnungsermächtigungen
 - § 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
 - § 63d Informationen an die Halter
 - § 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
 - § 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
 - VII.
 - Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
 - § 64 Gemeinsame Vorschriften
 - § 65 Übergangsbestimmungen
 - § 66 (weggefallen)
 - Anlage (zu § 24a)
 - Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1099) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -