KFBauMechAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin * (KFBauMechAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin* (Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung - KFBauMechAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Abschluss- oder Gesellenprüfung
 - § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 - Unterabschnitt 1
 - Prüfung Teil 1
 - § 7 Inhalt des Teiles 1
 - § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
 - § 9 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
 - § 10 Prüfungsbereich Auftragsplanung
 - Unterabschnitt 2
 - Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
 - § 11 Inhalt des Teiles 2
 - § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
 - § 13 Prüfungsbereich Kundenauftrag
 - § 14 Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik
 - § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
 - § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Unterabschnitt 3
 - Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
 - § 18 Inhalt des Teiles 2
 - § 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
 - § 20 Prüfungsbereich Kundenauftrag
 - § 21 Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
 - § 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
 - § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Unterabschnitt 4
 - Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
 - § 25 Inhalt des Teiles 2
 - § 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
 - § 27 Prüfungsbereich Kundenauftrag
 - § 28 Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik
 - § 29 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 30 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
 - § 31 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 3
 - Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
 - § 32 Inhalt der Zusatzqualifikation
 - § 33 Prüfung der Zusatzqualifikation
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschriften
 - § 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
 - Anlage 2 (zu § 32 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen