Zusatzprotokoll über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Überein... (0.810.22) 
                
                
            INHALT
Zusatzprotokoll über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
- Zusatzprotokoll über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
 - Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Anwendungsbereich und Definitionen
 - Kapitel II: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 3 Transplantationssystem
 - Art. 4 Berufspflichten und Verhaltensregeln
 - Art. 5 Aufklärung des Empfängers
 - Art. 6 Gesundheit und Sicherheit
 - Art. 7 Medizinische Nachsorge
 - Art. 8 Aufklärung der medizinischen Fachpersonen und der Öffentlichkeit
 - Kapitel III : Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Personen
 - Art. 9 Allgemeine Regel
 - Art. 10 Potenzielle Organspender
 - Art. 11 Einschätzung der Risiken für den Spender
 - Art. 12 Aufklärung des Spenders
 - Art. 13 Einwilligung des Lebendspenders
 - Art. 14 Schutz nicht einwilligungsfähiger Personen bei Organ- bzw. Gewebeentnahme
 - Art. 15 Entnahme von Zellen bei Lebendspendern
 - Kapitel IV: Entnahme von Organen und Geweben bei verstorbenen Personen
 - Art. 16 Feststellung des Todes
 - Art. 17 Einwilligung
 - Art. 18 Achtung des menschlichen Körpers
 - Art. 19 Förderung der Organspende
 - Kapitel V: Transplantation eines Organs oder Gewebes, das nicht zur Spende für eine Übertragung entnommenen wurde
 - Art. 20 Transplantation eines Organs oder Gewebes, das nicht zur Spende für eine Transplantation entnommenen wurde
 - Kapitel VI: Verbot finanziellen Gewinns
 - Art. 21 Verbot finanziellen Gewinns
 - Art. 22 Verbot des Organ- und Gewebehandels
 - Kapitel VII : Vertraulichkeit
 - Art. 23 Vertraulichkeit
 - Kapitel VIII: Verletzung von Bestimmungen des Protokolls
 - Art. 24 Verletzung von Rechten oder Grundsätzen
 - Art. 25 Schadenersatz
 - Art. 26 Sanktionen
 - Kapitel IX: Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien
 - Art. 27 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien
 - Kapitel X: Verhältnis dieses Protokolls zum Übereinkommen und Überprüfung des Protokolls
 - Art. 28 Verhältnis dieses Protokolls zum Übereinkommen
 - Art. 29 Überprüfung des Protokolls
 - Kapitel XI: Schlussbestimmungen
 - Art. 30 Unterzeichnung und Ratifikation
 - Art. 31 Inkrafttreten
 - Art. 32 Beitritt
 - Art. 33 Kündigung
 - Art. 34 Notifikation
 - Unterschriften
 - Geltungsbereich am 16. April 2020 ³
 - Vorbehalte und Erklärungen