Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (0.353.13) 
                
                
            INHALT
Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
- Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
 - Art. 1 Verpflichtung zur Auslieferung im vereinfachten Verfahren
 - Art. 2 Einleitung des Verfahrens
 - Art. 3 Pflicht zur Unterrichtung der Person
 - Art. 4 Zustimmung zur Auslieferung
 - Art. 5 Verzicht auf den Schutz des Grundsatzes der Spezialität
 - Art. 6 Mitteilungen im Fall einer vorläufigen Verhaftung
 - Art. 7 Mitteilung der Entscheidung
 - Art. 8 Kommunikationsmittel
 - Art. 9 Übergabe der auszuliefernden Person
 - Art. 10 Zustimmung nach Ablauf der in Artikel 6 vorgesehenen Frist
 - Art. 11 Durchlieferung
 - Art. 12 Verhältnis zum Übereinkommen und zu anderen internationalen Übereinkünften
 - Art. 13 Gütliche Einigung
 - Art. 14 Unterzeichnung und Inkrafttreten
 - Art. 15 Beitritt
 - Art. 16 Räumlicher Geltungsbereich
 - Art. 17 Erklärungen und Vorbehalte
 - Art. 18 Kündigung
 - Art. 19 Notifikationen
 - Unterschriften
 - Geltungsbereich am 17. Mai 2019 ⁵
 - Erklärungen