Abkommen (0.142.114.709) 
                
                
            INHALT
Abkommen
- Abkommen
 - Art. 1 Definitionen
 - Abschnitt I: Rückübernahmeverpflichtungen der Parteien
 - Art. 2 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
 - Art. 3 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser
 - A bschnitt II: R ückübernahmeverfahren
 - Art. 4 Rückübernahmegesuch
 - Art. 5 Inhalt der Rückübernahmegesuche
 - Art. 6 Beweismittel für die Staatsangehörigkeit
 - Art. 7 Beweismittel bei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
 - Art. 8 Rückkehr von fälschlicherweise rückübernommenen Personen
 - Art. 9 Fristen
 - Art. 10 Rückkehrmodalitäten und Art der Beförderung
 - Abschnitt III: Durchbeförderung
 - Art. 11 Allgemeine Grundsätze
 - Art. 12 Durchbeförderungsverfahren
 - Abschnitt IV: Kosten
 - Art. 13 Beförderungs- und Durchbeförderungskosten
 - Abschnitt V: Datenschutz
 - Art. 14 Datenschutz
 - Abschnitt VI: Durchführung und Anwendung
 - Art. 15 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen
 - Art. 16 Expertentreffen
 - Art. 17 Durchführungsprotokoll
 - Abschnitt VII: Schlussbestimmungen
 - Art. 18 Inkrafttreten, Dauer, Suspendierung und Kündigung
 - Durchführungsprotokoll
 - Art. 1 Dokumente, die als Nachweis der Staatsangehörigkeit gelten (Art. 6 des Abkommens)
 - Art. 2 Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit gelten (Art. 6 des Abkommens)
 - Art. 3 Dokumente, die als Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten (Art. 7 des Abkommens)
 - Art. 4 Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser gelten (Art. 7 des Abkommens)
 - Art. 5 Weitere Dokumente
 - Art. 6 Rückübernahmegesuch (Art. 4 Abs. 1 des Abkommens)
 - Art. 7 Durchbeförderungsgesuch (Art. 12 des Abkommens)
 - Art. 8 Kosten (Art. 13 des Abkommens)
 - Art. 9 Befragung (Art. 17 des Abkommens)
 - Art. 10 Begleitung einer rückzuübernehmenden oder durchzubefördernden Person (Art. 17 des Abkommens)
 - Art. 11 Zuständige Behörden (Art. 17 des Abkommens)
 - Art. 12 Rückübernahme- und Durchbeförderungsverfahren (Art. 17 des Abkommens)
 - Art. 13 Sprache (Art. 17 des Abkommens)
 - Art. 14 Änderung und Ergänzung
 - Art. 15 Inkrafttreten, Kündigung und Suspendierung
 - Anhang 1
 - Anhang 2
 - Durchbeförderungsgesuch