Postverordnung (783.01) 
                
                
            INHALT
Postverordnung (VPG)
- Postverordnung (VPG)
 - 1. Kapitel: Begriffe und Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung
 - Art. 1 Begriffe
 - Art. 2 Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung
 - 2. Kapitel: Rechte und Pflichten der Anbieterinnen
 - 1. Abschnitt: Meldepflicht für Anbieterinnen mit einem jährlichen Umsatzerlös von mindestens 500 000 Franken (Ordentliche Meldepflicht)
 - Art. 3 Ordentliche Meldepflicht
 - Art. 4 Angaben
 - Art. 5 Nachweis der Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen
 - Art. 6 Nachweis der Erfüllung der Verhandlungspflicht
 - Art. 7 Änderung des jährlichen Umsatzerlöses
 - 2. Abschnitt: Meldepflicht für Anbieterinnen mit einem jährlichen Umsatzerlös von weniger als 500 000 Franken (Vereinfachte Meldepflicht)
 - Art. 8 Vereinfachte Meldepflicht
 - Art. 9 Nicht anwendbare Bestimmungen
 - Art. 10 Änderung des jährlichen Umsatzerlöses
 - 3. Abschnitt: Informationspflichten
 - Art. 11 Veröffentlichung der Listenpreise und der allgemeinen Geschäftsbedingungen
 - Art. 12 Information über die Schlichtungsstelle
 - Art. 13 Umgang mit Adressdaten
 - Art. 14 Kennzeichnung von Postsendungen, Zustellfahrzeugen und Zustellpersonal der Anbieterin
 - Art. 15 Informationen über die Qualität der Dienstleistungen
 - Art. 16 Form der Information
 - 4. Abschnitt: Zugang zu Postfachanlagen
 - Art. 17 Anspruch auf Zugang zu Postfachanlagen
 - Art. 18 Leistungen
 - Art. 19 Unzustellbare Postsendung
 - Art. 20 Entgelt bei Verfügung des Abschlusses einer Zugangsvereinbarung
 - Art. 21 Nichtdiskriminierung und Einsichtnahme in Vereinbarungen
 - 5. Abschnitt: Austausch von Datensätzen
 - Art. 22 Anspruch auf Austausch von Datensätzen
 - Art. 23 Inhalt und Aktualisierung der Datensätze
 - Art. 24 Technische Vorgaben
 - Art. 25 Kosten bei Verfügung des Abschlusses einer Austauschvereinbarung
 - Art. 26 Verteilung des Überschusses aus Kundenaufträgen
 - Art. 27 Nichtdiskriminierung und Einsichtnahme in Vereinbarungen
 - 6. Abschnitt: Postverkehr in ausserordentlichen Lagen
 - Art. 28
 - 3. Kapitel: Grundversorgung mit Postdiensten
 - 1. Abschnitt: Verpflichtung
 - Art. 29 Angebote
 - Art. 30 Annahme von Postsendungen
 - Art. 31 Hauszustellung
 - Art. 31 a ²⁰ Zustellung von abonnierten Tageszeitungen
 - Art. 32 Laufzeiten im inländischen Postverkehr
 - Art. 33 Erreichbarkeit
 - Art. 34 Verfahren bei einer Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur
 - Art. 35 Ausschluss von der Beförderung
 - 2. Abschnitt: Förderung der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
 - Art. 36 Zeitungen und Zeitschriften mit Anspruch auf Zustellermässigung
 - Art. 37 Verfahren
 - 3. Abschnitt: Sondermarken mit und ohne Zuschlag auf den Verkaufspreis
 - Art. 38 Grundsatz
 - Art. 39 Herausgabe von Sondermarken mit Zuschlag für bestimmte Organisationen
 - Art. 40 Verwendung der Beiträge
 - Art. 41 Herausgabe von Sondermarken mit Zuschlag für besondere Veranstaltungen
 - Art. 42 Herausgabe von Sondermarken ohne Zuschlag
 - 4. Kapitel: Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
 - Art. 43 Angebote
 - Art. 44 Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
 - Art. 45 Ausnahmen
 - 5. Kapitel: Finanzierung der Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
 - Art. 46 Grundsatz
 - Art. 47 Preisgestaltung
 - Art. 48 Quersubventionierungsverbot
 - Art. 49 Grundsatz zur Berechnung der Nettokosten
 - Art. 50 Einzelheiten zur Berechnung der Nettokosten
 - Art. 51 Nettokostenausgleich
 - Art. 52 Rechnungswesen
 - 6. Kapitel: Aufsicht
 - 1. Abschnitt: Aufsicht über die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
 - Art. 53 Überprüfung der Qualitätsvorgaben für die Postdienste
 - Art. 54 Überprüfung des Zugangs zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
 - Art. 55 Überprüfung der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots
 - Art. 56 Genehmigung der Berechnung der Nettokosten
 - Art. 57 Unabhängige Prüfung
 - Art. 58 Administrative Vorschriften
 - 2. Abschnitt: Auskunftspflichten gegenüber der PostCom und Aufgaben der PostCom
 - Art. 59 Auskunftspflichten der Anbieterinnen gegenüber der PostCom
 - Art. 60 Auskunftspflichten der Post gegenüber der PostCom
 - Art. 61 Ermittlung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen und Festlegung von Mindeststandards
 - Art. 62 Datenbank
 - 3. Abschnitt: Zuständigkeit des BAKOM und Auskunftspflichten gegenüber dem BAKOM
 - Art. 63 Zuständigkeit
 - Art. 64 Auskunftspflichten gegenüber dem BAKOM
 - 4. Abschnitt: Schlichtungsstelle
 - Art. 65 Ernennung
 - Art. 66 Aufgaben
 - Art. 67 Verfahren
 - Art. 68 Verhältnis zu anderen Verfahren
 - Art. 69 Verpflichtungen der Anbieterinnen
 - Art. 70 Datenschutz
 - Art. 71 Verfahrens- und Behandlungsgebühren
 - Art. 72 Aufsicht über die Schlichtungsstelle
 - 7. Kapitel: Briefkästen und Briefkastenanlagen
 - Art. 73 Pflicht zur Aufstellung eines Briefkastens oder einer Briefkastenanlage, Beschriftung und Masse
 - Art. 74 Standort
 - Art. 75 Ausnahmen
 - Art. 76 Zuständigkeit bei Streitigkeiten
 - 8. Kapitel: Gebühren und Aufsichtsabgaben
 - Art. 77 Verwaltungsgebühren
 - Art. 78 Aufsichtsabgaben
 - Art. 79 Beginn und Ende der Abgabepflicht
 - Art. 80 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Stundung und Verjährung
 - 9. Kapitel: Internationales
 - Art. 81
 - 10. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 82 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 83 Übergangsbestimmungen
 - Art. 83 a ⁴⁶ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 18. September 2020
 - Art. 84 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Mindestmasse von Briefkästen
 - Anhang 2
 - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts