Zollabkommen über Behälter von 1972 (0.631.250.112) 
                
                
            INHALT
Zollabkommen über Behälter von 1972
- Zollabkommen über Behälter von 1972
 - Kapitel I Allgemeines
 - Art. 1
 - Art. 2
 - Kapitel II Vorübergehende Einfuhr
 - a) Erleichterung der vorübergehenden Einfuhr
 - Art. 3
 - Art. 4
 - Art. 5
 - b) Verfahren der vorübergehenden Einfuhr
 - Art. 6
 - Art. 7
 - Art. 8
 - c) Bedingungen für die Verwendung der zur vorübergehenden Einfuhr zugelassenen Behälter
 - Art. 9
 - d) Sonderfälle
 - Art. 10
 - Art. 11
 - Kapitel III Zulassung von Behältern zur Warenbeförderung unter Zollverschluss
 - Art. 12
 - Kapitel IV Erläuterungen
 - Art. 13
 - Kapitel V Verschiedene Bestimmungen
 - Art. 14
 - Art. 15
 - Art. 16
 - Art. 17
 - Kapitel VI Schlussbestimmungen
 - Art. 18 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
 - Art. 19 Inkrafttreten
 - Art. 20 Ausserkraftsetzung des Zollabkommens über Behälter (1956)
 - Art. 21 Verfahren zur Änderung dieses Abkommens einschliesslich seiner Anlagen
 - Art. 22 Sonderverfahren zur Änderung der Anlagen 1, 4, 5 und 6
 - Art. 23 Kündigung
 - Art. 24 Ausserkrafttreten
 - Art. 25 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 26 Vorbehalte
 - Art. 27 Notifikation
 - Art. 28 Verbindliche Wortlaute
 - Unterschriften
 - Geltungsbereich am 20. Februar 2019 ⁴
 - Vorbehalte und Erklärungen
 - Anlage 1 ⁶
 - Vorschriften über die Kennzeichnung der Behälter
 - Anlage 2
 - Verfahren der vorübergehenden Einfuhr nach Artikel 7
 - Anlage 3
 - Verwendung der Behälter im Binnenverkehr
 - Anlage 4 ⁷
 - Vorschriften über die technischen Bedingungen für Behälter, die zur internationalen Beförderung unter Zollverschluss zugelassen werden können
 - Art. 1 Grundsätze
 - Art. 2 Bauart der Behälter
 - Art. 3 Zusammenklappbare oder zerlegbare Behälter
 - Art. 4 Behälter mit Schutzdecken
 - Art. 5 Behälter mit Schiebeplanen
 - Art. 6 Behälter mit einem Schiebeplanendach
 - Zeichnung 1
 - Schutzdecke aus mehreren Stücken zusammengenäht
 - Zeichnung 2
 - Schutzdecke aus mehreren Stücken zusammengenäht
 - Zeichnung 2a
 - Schutzdecke aus mehreren Stücken zusammengenäht
 - Zeichnung 3
 - Schutzdecke aus mehreren Stücken zusammengeschweisst
 - Zeichnung 4
 - Ausbesserung der Schutzdecke
 - Zeichnung 5
 - Muster einer Zwinge
 - Zeichnung 6
 - Beispiel eines Schutzdeckenverschlusssystems
 - Zeichnung 7
 - Beispiel einer Schutzdecke, die an einer besonderen Rahmenkonstruktion befestigt ist
 - Zeichnung 8
 - Schutzdeckenverschlusssystem an den Öffnungen zum Beladen und Entladen
 - Zeichnung Nr. 9
 - Beispiel einer Konstruktion eines Behälters mit Schiebeplanen
 - Zeichnung Nr. 10
 - Beispiel einer Konstruktion eines Behälters mit Schiebeplanendach
 - Anlage 5
 - Verfahren bei der Zulassung von Behältern, die den technischen Bedingungen der Anlage 4 entsprechen
 - Allgemeines
 - Gemeinsame Bestimmungen für beide Zulassungsverfahren
 - Sonderbestimmungen für die Zulassung nach dem Konstruktionstyp auf der Herstellungsstufe
 - Besondere Bestimmungen für die Zulassung auf einer späteren Stufe als der der Herstellung
 - Anhang 2 der Anlage 5
 - Muster II ⁹
 - Anhang 3 der Anlage 5
 - Muster III ¹⁰
 - Anlage 6
 - Erläuterungen
 - Einleitung
 - 0. Wortlaut des Abkommens
 - 0.1 Artikel 1
 - 1. Anlage 1 ¹³
 - 4. Anlage 4
 - 4.2 Artikel 2
 - 4.4 Artikel 4
 - 5. Anlage 5
 - 5.1 Absatz 1 – Zulassung kombinierter Behälter mit Schutzdecken
 - Zeichnung 1
 - Vorrichtung zur Befestigung einer Schutzdecke
 - Zeichnung 2
 - Vorrichtung zur Befestigung der Schutzdecke um die Eckpfosten
 - Zeichnung 3
 - Weiteres Beispiel einer Vorrichtung zur Befestigung von Schutzdecke
 - Zeichnung 4 ⁴⁷
 - Scharniere und Zollverschlusssysteme für Türen von wärmeisolierten Behältern
 - Zeichnung 5 ⁴⁸
 - Behälter mit Schutzdecken und Gleitringen
 - Zeichnung 6 ⁴⁹
 - Beispiel eines drehbaren Befestigungsringes (Modell «D»)
 - Zeichnung 7 ⁵⁰
 - Beispiel für ein Scharnier, bei dem es nicht erforderlich ist, den Scharnierbolzen besonders zu sichern
 - Zeichnung 8 ⁵¹
 - Befestigungsvorrichtung, die von der Innenseite der isolierten Tür angebracht wird
 - Anlage 7
 - Zusammensetzung und Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses
 - Art. 1
 - Art. 2
 - Art. 3
 - Art. 4
 - Art. 5
 - Art. 6
 - Art. 7
 - Art. 8
 - Unterzeichnungsprotokoll