Verordnung über die Personenbeförderung (745.11) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Personenbeförderung (VPB)
- Verordnung über die Personenbeförderung (VPB)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Regelmässigkeit
 - Art. 3 Gewerbsmässigkeit
 - Art. 4 Grundsatz
 - 2. Kapitel: Konzessionen und Bewilligungen für die Personenbeförderung im Binnenverkehr
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 5 Erschliessungsfunktion
 - Art. 6 Personenbeförderungen mit Konzessionspflicht
 - Art. 7 Personenbeförderungen mit Bewilligungspflicht
 - Art. 8 Ausnahmen vom Personenbeförderungsregal
 - Art. 9 Konzessionen und Bewilligungen für Linien
 - Art. 10 Konzessionen und Bewilligungen für Gebiete
 - 2. Abschnitt: Konzessionen
 - Art. 11 ⁶ Flughafentransfers
 - Art. 12 ⁷ Konzessionsgesuch
 - Art. 13 Anhörung
 - Art. 14 ¹¹ Koordination innerhalb des öffentlichen Verkehrs
 - Art. 15 ¹² Dauer der Konzession
 - Art. 16 Erneuerung der Konzession
 - Art. 17 Änderung der Konzession
 - Art. 18 Übertragung der Konzession
 - Art. 19 Betriebsvertrag
 - Art. 20 Verfahren bei der Änderung oder der Übertragung der Konzession
 - Art. 21 Aufhebung der Konzession
 - Art. 22 ¹⁷
 - Art. 23 Amtliche Bezeichnung
 - 3. Abschnitt: Zulassung von Fahrzeugen für konzessionierte Verkehrsangebote
 - Art. 24 Fahrzeugprüfung vor der Zulassung
 - Art. 25 ¹⁸ Zulassung der Fahrzeuge
 - Art. 26 Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge
 - Art. 27 Prüfung nach der Zulassung
 - Art. 28 Fahrzeugwechsel, Änderungen und Beanstandung
 - Art. 29 Nachträgliche Änderungen an Fahrzeugen
 - 4. Abschnitt: Kantonale Bewilligungen
 - Art. 30 ¹⁹
 - Art. 30 a ²⁰ Befreiung von den Grundpflichten
 - Art. 31 Erneuerung der Bewilligung
 - Art. 32 Änderung und Übertragung der Bewilligung
 - Art. 33 Verzicht auf die Bewilligung
 - Art. 34 Zuständigkeit für die Bewilligung
 - Art. 35 Mitteilung an das BAV
 - Art. 36 Kantonale Vorschriften
 - 3. Kapitel: Bewilligungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung
 - Art. 37 Geltungsbereich
 - Art. 38 Personenbeförderungen mit eidgenössischer Bewilligung
 - Art. 39 Ausnahmen vom Personenbeförderungsregal
 - Art. 40 Bewilligungen für Linien
 - Art. 41 Fahrtenblatt im Strassenverkehr
 - Art. 42 Streckenführung und Haltestellen
 - Art. 43 Aufteilung der Verkehrsleistung
 - Art. 44 Voraussetzungen der Erteilung
 - Art. 45 Erneuerung und Änderung der Bewilligung
 - Art. 46 Verzicht auf die Bewilligung
 - Art. 47 ²⁵ Entzug der Bewilligung
 - Art. 48 Bewilligungsgesuche
 - Art. 49 Anhörung
 - Art. 50 Bewilligung und Bewilligungsurkunde
 - Art. 51 Fahrgastlisten im Strassenverkehr
 - Art. 52 Fahrgastinformationen
 - Art. 52 a ²⁶ Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität im bewilligten grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
 - Art. 53 Fahrzeuge
 - Art. 54 Schiffe
 - Art. 55 ²⁸ Zuständigkeit
 - 4. Kapitel: Transportvertrag
 - 1. Abschnitt: Personentransport im konzessionierten Verkehr und im bewilligten grenzüberschreitenden Verkehr
 - Art. 55 a ²⁹ Tarifpflicht
 - Art. 55 b ³⁰ Informationspflicht
 - Art. 55 c ³¹ Beschwerden
 - Art. 55 d ³² Bericht über die Servicequalität
 - Art. 56 ³³ Direkter Verkehr im konzessionierten Verkehr
 - Art. 57 Fahrausweis
 - Art. 58 Inhalt des Fahrausweises im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
 - Art. 58 a ³⁴ Informationssysteme über Reisende ohne gültigen Fahrausweis: Datenbearbeitung, Zugang und Datensicherheit
 - Art. 58 b ³⁵ Informationssysteme über Reisende ohne gültigen Fahrausweis: Auskunft und Berichtigung
 - Art. 59 Ausschluss vom Transport im Allgemeinen
 - Art. 60 Ausschluss vom Transport im konzessionierten Verkehr zur Ausübung eines Sports
 - Art. 61 ³⁷ Fahrpreisentschädigung
 - Art. 61 a ³⁸ Unterstützung der Reisenden
 - Art. 61 b ³⁹ Anspruch auf Weiterfahrt und Fahrpreiserstattung im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
 - Art. 61 c ⁴⁰ Hilfeleistung bei Unfällen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
 - Art. 61 d ⁴¹ Hilfeleistung bei Annullierung der Fahrt oder Verzögerung der Abfahrt im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
 - Art. 61 e ⁴² Vorschuss im Todesfall
 - Art. 62 Handgepäck
 - Art. 63 Von der Mitnahme ausgeschlossenes Handgepäck
 - 2. Abschnitt: Transport von Reisegepäck
 - Art. 64 Vom Transport ausgeschlossenes Reisegepäck im konzessionierten Verkehr
 - Art. 65 Transport von Reisegepäck im konzessionierten Verkehr
 - Art. 66 Transport von Gepäck im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
 - Art. 67 Lieferfrist im konzessionierten Verkehr
 - Art. 68 Ablieferung im konzessionierten Verkehr
 - Art. 69 Abholfrist im konzessionierten Verkehr
 - Art. 70 Verkauf von nicht abgeholtem Reisegepäck im konzessionierten Verkehr
 - Art. 71 Verlust im konzessionierten Verkehr
 - Art. 72 Aufgefundenes Reisegepäck im konzessionierten Verkehr
 - Art. 73 Beschädigung und teilweiser Verlust im konzessionierten Verkehr
 - Art. 74 Verspätete Ablieferung im konzessionierten Verkehr
 - Art. 75 Besondere Schadenursachen im konzessionierten Verkehr
 - Art. 76 Begleitete Motorfahrzeuge (Autoverlad)
 - 3. Abschnitt: Fundsachen
 - Art. 77
 - 5. Kapitel: Kontrollen, Mitwirkungspflichten, Datenbearbeitung
 - Art. 78 Kontrollen und Mitwirkungspflichten
 - Art. 78 a ⁵⁰ Berichterstattung über die Durchsetzung der Fahrgastrechte im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
 - Art. 79 Datenbearbeitung durch das BAV
 - Art. 80 Verzeichnisse
 - 6. Kapitel: Verwaltungsmassnahmen
 - Art. 81
 - 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 82 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 83 Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 84 Übergangsbestimmungen
 - Art. 85 Inkrafttreten
 - Anhang ⁵⁴
 - I
 - II
 - III
 - IV
 - V
 - VI