Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung... (163.2) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
 - § 1 Zulassung zur Prüfung
 - § 2 Form der Prüfung
 - § 3 Schriftliche Prüfung; Inhalt
 - § 4 Schriftliche Prüfung; Bewertung und Wiederholung
 - § 5 Mündliche Prüfung; Zulassung und Inhalt
 - § 6 Mündliche Prüfung: Bewertung und Wiederholung
 - § 7 Prüfungen nach Abweisung und erneuter Zulassung
 - § 8 Nichtantreten oder Abbruch der Prüfung
 - § 9 Organisation und Zuteilung der Prüfungsfächer
 - § 10 Verwendung unerlaubter Hilfsmittel
 - § 11 Anwaltspatent
 - § 12 Urkunde
 - § 13 Zulassung zur Prüfung
 - § 14 Inhalt der Prüfung
 - § 15 Durchführung der Prüfung
 - § 16 Fähigkeitsausweis
 - § 17 Zulassung zur Prüfung
 - § 18 Inhalt und Durchführung
 - § 19 Fähigkeitsausweis
 - § 20 Zulassung zum Gespräch
 - § 21 Inhalt und Durchführung
 - § 22 Fähigkeitsausweis
 - § 23 Kosten
 - § 24 Entschädigung der Kommission
 - § 25 Bericht