Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinsc... (441.1) 
                
                
            INHALT
Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)
- Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Zweck
 - Art. 3 Grundsätze
 - 2. Abschnitt: Amtssprachen des Bundes
 - Art. 4 Geltungsbereich
 - Art. 5 Amtssprachen
 - Art. 6 Wahl der Sprache
 - Art. 7 Verständlichkeit
 - Art. 8 Bundesversammlung
 - Art. 9 Bundesrat und Bundesverwaltung
 - Art. 10 Veröffentlichungen in Deutsch, Französisch und Italienisch
 - Art. 11 Veröffentlichungen in Rätoromanisch
 - Art. 12 Bekanntmachungen, Beschriftungen und Ausweise
 - Art. 13 Völkerrechtliche Verträge
 - 3. Abschnitt: Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften
 - Art. 14 Schulischer Austausch
 - Art. 15 Unterricht
 - Art. 16 Weitere Massnahmen zur Sprachförderung
 - Art. 17 Wissenschaftliche Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit
 - Art. 18 Unterstützung von Organisationen
 - Art. 19 Finanzhilfen für Übersetzungen
 - Art. 20 Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst
 - 4. Abschnitt: Unterstützung der mehrsprachigen Kantone
 - Art. 21
 - 5. Abschnitt: Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur
 - Art. 22
 - 6. Abschnitt: Vollzug und Evaluation
 - Art. 23 Gewährung von Finanzhilfen
 - Art. 24 Ausschluss von Mehrfachunterstützung
 - Art. 25 Berichterstattung und Evaluation
 - 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 26 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 27 Referendum und Inkrafttreten
 - Anhang
 - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts