Dienstauftrag für Lehrkräfte an den Mittelschulen (414.312) 
                
                
            INHALT
Dienstauftrag für Lehrkräfte an den Mittelschulen
- Dienstauftrag für Lehrkräfte an den Mittelschulen
 - 1. Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Mittelschulen kommt
 - 2. Die Lehrkräfte sind verantwortlich für das Fach und den Unter-
 - 3. Die gestiegenen Anforderungen an diese pädagogischen Aufga-
 - 4. Auch eine gewissenhafte Erfüllung dieser Pflichten vermag indes-
 - 5. Die Lehrerschaft ist zur Erfüllung ihres Auftrages auch auf eine
 - 6. Angesichts der vielfältigen Aufgaben, die alle Bereiche der Leh-
 - 1. Unterricht und Erziehung
 - 2. Organisation und Administration; Veranstaltungen
 - 3. Betreuung und Beratung
 - 4. Schulentwicklung
 - 5. Fort- und Weiterbildung
 - 1. Unterricht und Erziehung
 - 1.1 Der Unterricht wird von den Lehrkräften im Rahmen der Anstel-
 - 1.2 Die Lehrkräfte erteilen einen stufen- und schülergerechten Un-
 - 1.3 Sie fördern das selbstverantwortliche Lernen und die Selbstän-
 - 1.4 Sie wecken in ihrem Unterricht die Neugierde und Fragehaltung
 - 1.5 Sie fördern das Bedürfnis ihrer Schüler und Schülerinnen nach
 - 1.6 Sie vermitteln ihren Schülern und Schülerinnen Leistungserlebnis-
 - 1.7 Sie beurteilen die Leistungen der Schüler und Schülerinnen und
 - 1.8 Die Lehrkräfte überprüfen den Erfolg ihres Unterrichts, indem sie
 - 1.9 Sie erfüllen zusammen mit andern Erziehungspartnern den Erzie-
 - 1.10 Sie versuchen, in ihrem Unterricht und in ihrem persönlichen
 - 1.11 Sie helfen mit bei der Entwicklung der Schüler und Schülerinnen
 - 1.12 Sie treten, vor allem auch in der Funktion des Klassenlehrers und
 - 1.13 Sie bieten ihre Hilfe an beim Auftreten schulischer Probleme,
 - 1.14 Mit allen diesen Massnahmen helfen die Lehrkräfte mit, ein gün-
 - 2. Organisation und Administration; Veranstaltungen
 - 2.1 Die Lehrkräfte sind mitverantwortlich für die Abwicklung eines
 - 2.2 Die Lehrkräfte pflegen den beruflichen Kontakt unter sich.
 - 2.3 Sie üben das Amt des Klassenlehrers und der Klassenlehrerin aus.
 - 2.4 Sie nehmen an den Klassen-, Abteilungs- und Prüfungskonferen-
 - 2.5 Sie arbeiten aktiv in den Fachschaften, in Arbeitsgruppen, Spe-
 - 2.6 Sie können auch zur Mitarbeit in Schulleitungsfunktionen heran-
 - 2.7 Sie wirken bei der Vorbereitung, Durchführung und Korrektur
 - 2.8 Sie können als Examinatorinnen und Examinatoren und als Ex-
 - 2.9 Sie beteiligen sich an der Administration des Absenzenwesens
 - 2.10 Sie betreuen Sammlungen, Fachbibliotheken und Spezialräume
 - 2.11 Sie helfen mit bei der Organisation und Durchführung offizieller
 - 2.12 Sie unterstützen alle Massnahmen, welche das Ansehen der
 - 3. Betreuung und Beratung
 - 3.1 Die Lehrkräfte interessieren sich über das rein Fachliche hinaus
 - 3.2 Sie betreuen als Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen ihre Schü-
 - 3.3 Als Lehrkräfte wie als Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen bera-
 - 3.4 Sie orientieren die Eltern über den Ausbildungsstand der Schüler
 - 3.5 Sie weisen ihre Schüler und Schülerinnen auf besondere Bera-
 - 3.6 Sie sorgen in Disziplinarfällen für die Anordnung pädagogisch
 - 3.7. Sie können als Mentoren und Mentorinnen jüngere Lehrkräfte in
 - 3.8 Die Lehrkräfte können von der Schulleitung nach Absprache als
 - 3.9 Sie können Kandidaten und Kandidatinnen des Höheren Lehr-
 - 4. Schulentwicklung
 - 4.1 Schulentwicklung wird von der Schulleitung, von den Lehrkräf-
 - 4.2 Die Lehrkräfte verstehen Bildung als einen dynamischen Prozess
 - 4.3 Sie setzen sich mit den Formen des Unterrichts auseinander. sie
 - 4.4 Sie wirken in Arbeitsgruppen mit und nehmen an Konferenzen
 - 5. Fort- und Weiterbildung
 - 5.1 Die Lehrkräfte sind berechtigt und verpflichtet, sich gewissenhaft
 - 5.2 Die Fort- und Weiterbildung kann individuell im Selbststudium, in
 - 5.3 Die Lehrkräfte setzen für die Fort- und Weiterbildungskurse auch
 - 5.4 Die Lehrkräfte sind auch bereit, sich in neue, fachverwandte
 - 5.5 Sie stellen bei Bedarf ihr eigenes Wissen und Können im Rahmen
 - 6. Reduktion des
 - 7. Inkrafttreten