Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr 2 (0.742.403.1) 
                
                
            INHALT
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr 2 (COTIF 1980)
- Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr 2 (COTIF 1980)
 - Titel I Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Zwischenstaatliche Organisation
 - Art. 2 Zweck der Organisation
 - Art. 3 Einheitliche Rechtsvorschriften CIV und CIM
 - Art. 4 Begriffsbestimmung «Übereinkommen»
 - Titel II Aufbau und Tätigkeit
 - Art. 5 Organe
 - Art. 6 Generalversammlung
 - Art. 7 Verwaltungsausschuss
 - Art. 8 Ausschüsse
 - Art. 9 Zentralamt
 - Art. 10 Listen der Linien
 - Art. 11 Finanzen
 - Titel III Schiedsgerichtsbarkeit
 - Art. 12 Zuständigkeit
 - Art. 13 Schiedsvertrag. Gerichtskanzlei
 - Art. 14 Schiedsrichter
 - Art. 15 Verfahren. Kosten
 - Art. 16 Verjährung. Vollstreckbarkeit
 - Titel IV Verschiedene Bestimmungen
 - Art. 17 Einziehung unbezahlter Forderungen zwischen Beförderungsuntemehmen
 - Art. 18 Urteile. Arrest und Pfändung. Sicherheitsleistung
 - Titel V Änderung des Übereinkommens
 - Art. 19 Zuständigkeit
 - Art. 20 Beschlüsse der Generalversammlung
 - Art. 21 Beschlüsse der Ausschüsse
 - Titel VI Schlussbestimmungen
 - Art. 22 Unterzeichnung, Ratifizierung, Annahme, Genehmigung des Übereinkommens
 - Art. 23 Beitritt zum Übereinkommen
 - Art. 24 Inkraftsetzung des Übereinkommens
 - Art. 25 Kündigung des Übereinkommens
 - Art. 26 Aufgaben der Depositarregierung
 - Art. 27 Vorbehalte zum Übereinkommen
 - Art. 28 Wortlaut des Übereinkommens
 - Unterschriften
 - Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der zwischenstaatlichen Organisationen für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)
 - Art. 1
 - Art. 2
 - Art. 3
 - Art. 4
 - Art. 5
 - Art. 6
 - Art. 7
 - Art. 8
 - Art. 9
 - Anlage A ²⁰
 - Zusatzmandat für die Rechnungsprüfung
 - Anhang A ²¹
 - Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV)
 - Titel I Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Anwendungsbereich
 - Art. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
 - Art. 3 Vorbehalt über die Haftung bei Tötung und Verletzung von Reisenden
 - Art. 4 Beförderungspflicht
 - Art. 5 Tarife. Sonderabmachungen
 - Art. 6 Rechnungseinheit. Umrechnungs- und Annahmekurse für Währungen
 - Art. 7 Zusatzbestimmungen
 - Art. 8 Landesrecht
 - Titel II Beförderungsvertrag
 - Kapitel I Beförderung von Reisenden
 - Art. 9 Fahrpläne und Benutzung der Züge
 - Art. 10 Ausschluss von der Beförderung. Bedingungsweise Zulassung
 - Art. 11 Fahrausweise
 - Art. 12 Berechtigung zur Fahrt. Reisender ohne gültigen Fahrausweis
 - Art. 13 Fahrpreisermässigung für Kinder
 - Art. 14 Benutzung der Plätze
 - Art. 15 Mitnahme von Handgepäck und Tieren in die Personenwagen
 - Art. 16 Versäumung des Anschlusses. Ausfall von Zügen
 - Kapitel II Beförderung von Reisegepäck
 - Art. 17 Zugelassene Gegenstände
 - Art. 18 Ausgeschlossene Gegenstände
 - Art. 19 Abfertigung und Beförderung des Reisegepäcks
 - Art. 20 Gepäckschein
 - Art. 21 Zustand, Beschaffenheit, Verpackung und Kennzeichnung des Reisegepäcks
 - Art. 22 Verantwortlichkeit des Reisenden. Nachprüfung. Zuschlag
 - Art. 23 Auslieferung
 - Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen für die Beförderung von Personen und Reisegepäck
 - Art. 24 Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften
 - Art. 25 Erstattung und Nachzahlung
 - Titel III Haftung
 - Kapitel I Haftung der Eisenbahn bei Tötung und Verletzung von Reisenden
 - Art. 26 Haftungsgrund
 - Art. 27 Schadenersatz bei Tötung
 - Art. 28 Schadenersatz bei Verletzung
 - Art. 29 Ersatz anderer Schäden
 - Art. 30 Form und Beschränkung des Schadenersatzes bei Tötung und Verletzung
 - Art. 31 Beschränkung des Schadenersatzes bei Verlust oder Beschädigung von Sachen
 - Art. 32 Verbot von Haftungsbeschränkungen
 - Art. 33 Gemischte Beförderungen
 - Kapitel II Haftung der Eisenbahn für das Reisegepäck
 - Art. 34 Haftungsgemeinschaft der Eisenbahnen
 - Art. 35 Umfang der Haftung
 - Art. 36 Beweislast
 - Art. 37 Vermutung für den Verlust des Reisegepäcks
 - Art. 38 Entschädigung bei Verlust
 - Art. 39 Entschädigung bei Beschädigung
 - Art. 40 Entschädigung bei verspäteter Auslieferung
 - Art. 41 ²⁵ Kraftfahrzeuge
 - Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen über die Haftung
 - Art. 42 ²⁶ Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung
 - Art. 43 ²⁷ Umrechnung und Verzinsung der Entschädigung
 - Art. 44 Haftung bei einem nuklearen Ereignis
 - Art. 45 Haftung der Eisenbahn für ihre Leute
 - Art. 46 Sonstige Ansprüche
 - Art. 47 Sonderbestimmungen
 - Titel IV Geltendmachung von Ansprüchen
 - Art. 48 Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung des Reisegepäcks
 - Art. 49 Reklamationen
 - Art. 50 Zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Eisenbahn berechtigte Personen
 - Art. 51 Eisenbahnen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können
 - Art. 52 Zuständigkeit
 - Art. 53 Erlöschen der Ansprüche aus der Haftung bei Tötung und Verletzung von Reisenden
 - Art. 54 Erlöschen der Ansprüche aus dem Gepäckbeförderungsvertrag
 - Art. 55 Verjährung der Ansprüche
 - Titel V Beziehungen der Eisenbahnen untereinander
 - Art. 56 Abrechnung unter den Eisenbahnen
 - Art. 57 Rückgriff bei Verlust oder Beschädigung
 - Art. 58 Rückgriff bei verspäteter Auslieferung
 - Art. 59 Rückgriffsverfahren
 - Art. 60 Zuständigkeit beim Rückgriff
 - Art. 61 Vereinbarungen über den Rückgriff
 - Titel VI Ausnahmebestimmungen
 - Art. 62 Abweichungen
 - Anhang B ³⁰
 - Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)
 - Titel I Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Anwendungsbereich
 - Art. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
 - Art. 3 Beförderungspflicht
 - Art. 4 Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände
 - Art. 5 Bedingungsweise zur Beförderung zugelassene Gegenstände
 - Art. 6 Tarife. Sonderabmachungen
 - Art. 7 Rechnungseinheit. Umrechnungs- und Annahmekurse für Währungen
 - Art. 8 Besondere Bestimmungen für bestimmte Beförderungen
 - Art. 9 Zusatzbestimmungen
 - Art. 10 Landesrecht
 - Titel II Abschluss und Ausführung des Frachtvertrages
 - Art. 11 Abschluss des Frachtvertrages
 - Art. 12 Frachtbrief
 - Art. 13 Inhalt des Frachtbriefes
 - Art. 14 Beförderungsweg und anzuwendende Tarife
 - Art. 15 Zahlung der Kosten
 - Art. 16 Interesse an der Lieferung
 - Art. 17 Nachnahme und Barvorschuss
 - Art. 18 ³² Haftung für die Angaben im Frachtbrief
 - Art. 19 Zustand, Verpackung und Kennzeichnung des Gutes
 - Art. 20 Auflieferung und Verladung des Gutes
 - Art. 21 Nachprüfung
 - Art. 22 Feststellen der Masse und der Stückzahl
 - Art. 23 Überschreitung der Lastgrenze
 - Art. 24 Frachtzuschläge
 - Art. 25 Papiere für die Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften. Zollverschluss
 - Art. 26 Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften
 - Art. 27 Lieferfristen
 - Art. 28 Ablieferung
 - Art. 29 Richtigstellung erhobener Kosten
 - Titel III Abänderung des Frachtvertrages
 - Art. 30 Abänderung durch den Absender
 - Art. 31 Abänderung durch den Empfänger
 - Art. 32 Ausführung der nachträglichen Verfügungen
 - Art. 33 Beförderungshindernis
 - Art. 34 Ablieferungshindernis
 - Titel IV Haftung
 - Art. 35 Haftungsgemeinschaft der Eisenbahnen
 - Art. 36 Umfang der Haftung
 - Art. 37 Beweislast
 - Art. 38 Vermutung bei Neuaufgabe
 - Art. 39 Vermutung für den Verlust des Gutes
 - Art. 40 Entschädigung bei Verlust
 - Art. 41 Haftung bei Schwund
 - Art. 42 Entschädigung bei Beschädigung
 - Art. 43 Entschädigung bei Überschreitung der Lieferfrist
 - Art. 44 ³⁶ Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung
 - Art. 45 Begrenzung der Entschädigung durch bestimmte Tarife
 - Art. 46 Entschädigung bei Angabe des Interesses an der Lieferung
 - Art. 47 ³⁷ Umrechnung und Verzinsung der Entschädigung
 - Art. 48 Haftung im Eisenbahn-Seeverkehr
 - Art. 49 Haftung bei einem nuklearen Ereignis
 - Art. 50 Haftung der Eisenbahn für ihre Leute
 - Art. 51 Sonstige Ansprüche
 - Titel V Geltendmachung von Ansprüchen
 - Art. 52 Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung
 - Art. 53 Reklamationen
 - Art. 54 Zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Eisenbahn berechtigte Personen
 - Art. 55 Eisenbahnen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können
 - Art. 56 Zuständigkeit
 - Art. 57 Erlöschen der Ansprüche gegen die Eisenbahn
 - Art. 58 Verjährung der Ansprüche
 - Titel VI Beziehungen der Eisenbahnen untereinander
 - Art. 59 Abrechnung unter den Eisenbahnen
 - Art. 60 Rückgriff bei Verlust oder Beschädigung
 - Art. 61 Rückgriff bei Überschreitung der Lieferfrist
 - Art. 62 Rückgriffsverfahren
 - Art. 63 Zuständigkeit beim Rückgriff
 - Art. 64 Vereinbarungen über den Rückgriff
 - Titel VII Ausnahmebestimmungen
 - Art. 65 Vorübergehende Abweichungen
 - Art. 66 Abweichungen
 - Anlage I
 - Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
 - Anlage II
 - Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Privatwagen (RIP)
 - Anlage III
 - Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Containern (RICo)
 - Anlage IV ⁴³
 - Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Expressgut (RIEx)
 - Geltungsbereich des Übereinkommens am 6. Juli 2004