Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrich... (416.4) 
                
                
            INHALT
Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen
- Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen
 - Art. 1 Zweck
 - Art. 2 Geltungsbereich
 - Art. 3 Grundsätze
 - Art. 4 Zahlungspflichtiger Wohnsitzkanton
 - Art. 5 Voraussetzungen für die Beitragsleistung
 - Art. 6 Liste der beitragsberechtigten Schulen
 - Art. 7 Festsetzung der Kantonsbeiträge
 - Art. 8 Nicht beitragsberechtigte Auszubildende
 - Art. 9 Wohnsitzwechsel von Auszubildenden
 - Art. 10 Anmeldeverfahren
 - Art. 11 Rechnungsstellung der Kantonsbeiträge
 - Art. 12 Konferenz der Abkommenskanto ne
 - Art. 13 Geschäftsstelle
 - Art. 14 Kommission zum Vollzug des Abkommens
 - Art. 15 Schiedsinstanz
 - Art. 16 Beitritt
 - Art. 17 Inkrafttreten
 - Art. 18 Kündigung
 - Art. 19 Weiterdauer der Verpflichtungen
 - Art. 20 Revision des Abkommens
 - Art. 21 Übergangsbestimmungen