Erneuerung der Konzession sowie der Nachkonzession für die Ausnützung der Wasse... (VII B/532/27) 
                
                
            INHALT
Erneuerung der Konzession sowie der Nachkonzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Luchsingerbachs ab 1104 Meter über Meer bis zur Einmündung in die Linth
- Erneuerung der Konzession sowie der Nachkonzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Luchsingerbachs ab 1104 Meter über Meer bis zur Einmündung in die Linth
 - Art. 1 Konzessionserneuerung
 - Art. 2 Umfang der Konzession
 - Art. 3 Dauer der Konzession
 - Art. 4 Bewilligungen
 - Art. 5 Änderungen der Anlagen, des Projektes und des Konzessions
 - Art. 6 Restwasser, Schutz- und Nutzungsplanung
 - Art. 7 Erwerb von Grund und Rechten
 - Art. 8 Strassen und Wege
 - Art. 9 Rückbau
 - Art. 10 Fischerei
 - Art. 11 Bestehende Wassernutzungen, Friedpflicht
 - Art. 12 Wald
 - Art. 13 Wasserbaupolizei
 - Art. 14 Umwelt, Landschaft
 - Art. 15 Unterhalt
 - Art. 16 Aufsicht und Überwachung
 - Art. 17 Haftpflicht
 - Art. 18 Gebühr
 - Art. 19 Steuern und Abgaben
 - Art. 20 Übertragung der Konzession
 - Art. 21 Verwirkung der Konzession
 - Art. 22 Erlöschen der Konzession
 - Art. 23 Folgen der Verwirkung oder Erlöschung; Sicherung und Rück
 - Art. 24 Erneuerung der Konzession
 - Art. 25 Vorbehalt der Gesetzgebung
 - Art. 26 Streitigkeiten
 - Art. 27 Heimfall
 - Art. 28 Vollzug
 - Art. A1-1 Ausgleichsmassnahmen