Abkommen (0.192.122.25) 
                
                
            INHALT
Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zur Regelung des rechtlichen Statuts dieses Verbandes in der Schweiz)
- Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zur Regelung des rechtlichen Statuts dieses Verbandes in der Schweiz)
 - Art. 1 Persönlichkeit
 - Art. 2 Handlungsfreiheit des Verbandes
 - Art. 3 Immunitäten und Vorrechte
 - Art. 4 Unverletzbarkeit
 - Art. 5 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und Befreiung von andern Massnahmen
 - Art. 6 Dienstlicher Verkehr
 - Art. 7 Veröffentlichungen
 - Art. 8 Steuerliche Behandlung
 - Art. 9 Zollbehandlung
 - Art. 10 Vorschüsse seitens der Schweiz
 - Art. 11 Freie Verfügung über Guthaben
 - Art. 12 Freiheit der Einreise und des Aufenthalts
 - Art. 13 Rechtsstellung der Vertreter der Verbandsstaaten
 - Art. 14 Rechtsstellung des Generalsekretärs und der Beamten gewisser Kategorien
 - Art. 15 Allen Beamten zustehende Immunitäten und Erleichterungen
 - Art. 16 Immunitäten und Erleichterungen für nichtschweizerische Beamte
 - Art. 17 Pensionskassen und Spezialfonds
 - Art. 18 Sozialfürsorge
 - Art. 19 Gegenstand der Immunitäten
 - Art. 20 Verhinderung von Missbrauch
 - Art. 21 Legitimationskarten
 - Art. 22 Streitigkeiten privater Art
 - Art. 23 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
 - Art. 24 Sicherheit der Schweiz
 - Art. 25 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
 - Art. 26 Gerichtsbarkeit
 - Art. 27 Inkrafttreten
 - Art. 28 Änderung des Abkommens
 - Art. 29 Kündigung des Abkommens