Trilaterales Abkommen (0.443.913.6) 
                
                
            INHALT
Trilaterales Abkommen (Filmkoproduktionsabkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz)
- Trilaterales Abkommen (Filmkoproduktionsabkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz)
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Anerkennung und Verfahren
 - Art. 3 Anforderungen an die Gemeinschaftsproduzenten
 - Art. 4 Mindestbeteiligung bei Gemeinschaftsproduktionen
 - Art. 5 Finanzielle Gemeinschaftsproduktionen
 - Art. 6 Ausgewogenheit zwischen den Vertragsparteien
 - Art. 7 Anforderungen an die an der Herstellung beteiligten Personen
 - Art. 8 Rechte an den Filmen
 - Art. 9 Nennung der Gemeinschaftsproduktionen und Vorführungen auf Filmfestspielen
 - Art. 10 Gemeinschaftsproduktionen mit Produzenten aus weiteren Staaten
 - Art. 11 Gegenseitige Information
 - Art. 12 Förderung der Verbreitung von Filmen aus dem Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten
 - Art. 13 Gemischte Kommission
 - Art. 14 Schlussbestimmungen
 - Anhang
 - Verfahrensregeln für die Beantragung der Anerkennung einer Gemeinschaftsproduktion nach diesem Abkommen
 - 1. Antrag auf Anerkennung
 - 2. Antragsdossier
 - 3. Entscheidungen der Behörden