Briefwechsel vom 2. Juni 1988 (0.274.184.542) 
                
                
            INHALT
Briefwechsel vom 2. Juni 1988
- Briefwechsel vom 2. Juni 1988
 - Verzeichnis der schweizerischen Behörden, denen der direkte Verkehr in Rechtshilfesachen mit ausländischen Amtsstellen gestattet ist ⁸
 - Anhang B
 - Verzeichnis
 - der italienischen Behörden, denen gemäss Briefwechsel vom 2. Juni 1988 der direkte Verkehr mit den schweizerischen Behörden in Angelegenheiten der Rechtshilfe in Zivil‑ und Handelssachen gestattet ist
 - I. Zentralbehörde
 - II. Gerichte
 - III. Preture (Erstinstanzliche Gerichte) ⁹
 - IV. Uffici giudiziari (Justizbehörden)