Verbindlicherklärung der Richtlinie über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (712.916.1) 
                
                
            INHALT
Verbindlicherklärung der Richtlinie über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft
- Verbindlicherklärung der Richtlinie über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft
 - 17. Februar 1981
 - 1. Die Richtlinie für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom
 - 15. Februar 1999 wird als verbindlich erklärt.
 - 2. Die Kantonale Gewässerschutzfachstelle wird mit der Einführung der
 - 3. Die Richtlinien für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft
 - 17. Juni 1986, sowie die Weisung für die E rstellung und die Abnahme