Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (413.001) 
                
                
            INHALT
Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
- Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
 - Art. 3 Grundsatz Kantonale sowie von einem Kanton anerkannte Maturitätsaus-
 - Art. 4 Maturitätsschulen Maturitätszeugnisse werden nur anerkannt, wenn sie an einer all-
 - Art. 8 Lehrpläne Die Maturitätsschulen unterrichten nach Lehrplänen, die vom Kan-
 - Art. 11 bis
 - Art. 12 Dritte Landessprache Neben dem Angebot der Landesspr achen im Bereich der Grundla-
 - Art. 13 Rätoromanisch Im Kanton Graubünden kann die rätoromanische Sprache zu-
 - Art. 21 Aufgaben und Zusammensetzung der Schweizerischen Maturi-
 - Art. 25 bis