Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicher... (831.100) 
                
                
            INHALT
Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung
- Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung
 - Art. 3 Die Organe der AHV-Ausgleichskasse und der IV-Stelle sind:
 - Art. 10 Die Verwaltungskosten werden anteilsmässig gedeckt:
 - Art. 16 Die vom Regierungsrat gewählte IV-Kommission wird auf den Zeit-