Reglement betreffend die Aufnahmeprüfung in praktischen Fächern für die Ausbildung v... (439.620) 
                
                
            INHALT
Reglement betreffend die Aufnahmeprüfung in praktischen Fächern für die Ausbildung von Turn- und Sportlehrerinnen und -lehrern an der Universität Basel
- Reglement betreffend die Aufnahmeprüfung in praktischen Fächern für die Ausbildung von Turn- und Sportlehrerinnen und -lehrern an der Universität Basel
 - §1. Zur Aufnahmeprüfung in praktischen Fächern werden Inhabe-
 - §2. Die Aufnahmeprüfung umfasst die folgenden Prüfungsfächer:
 - 1. Boden
 - 2. Gerätebahn
 - 1. 100-m-Lauf
 - 2. Hürdenlauf
 - 3. Start
 - 4. Hochsprung
 - 5. Weitsprung
 - 6. Diskuswerfen
 - 7. Speerwerfen
 - 8. 12-Minuten-Lauf
 - 1. Brust
 - 2. Crawl oder Rückencrawl
 - 3. Übungsvariante von 1) oder 2)
 - 4. Übungsverbindung, verschiedene Elemente
 - 5. Wasserspringen
 - 1. Handball
 - 2. Volleyball
 - 1. Basketball
 - 2. Fussball
 - §3. Die Prüfungsleitung legt für jede Prüfung die zulässige Anzahl
 - §4. Die Prüfungsleistungen werden durch die Noten 6–1 bewertet (6
 - §6. Die praktischen Aufnahmeprüfungen werden jährlich einmal
 - §7. Wer zur Ausbildung von Turn- und Sportlehrerinnen und
 - §8. Die Prüfungsleitung besteht aus der Vorsteherin oder dem Vor-
 - §9. Die Prüfungsleitung erstellt die Prüfungspläne.
 - § 10. Die Prüfungsleitung bestimmt für jedes Prüfungsfach eine Exa-
 - § 11. Gegen Entscheide der Prüfungsleitung kann nach den allgemei-