Satzung des Weltpostvereins 1 (0.783.51) 
                
                
            INHALT
Satzung des Weltpostvereins 1
- Satzung des Weltpostvereins 1
 - Titel I: Grundlegende Bestimmungen
 - 1. Kapitel: Allgemeines
 - Art. 1 Wesen und Zweck des Vereins
 - Art. 1 bis ⁷ Begriffsbestimmungen
 - Art. 2 Mitglieder des Vereins
 - Art. 3 Bereich des Vereins
 - Art. 4 Besondere Verbindungen
 - Art. 5 Sitz des Vereins
 - Art. 6 Amtssprache des Vereins
 - Art. 7 ¹⁷ Währungseinheit
 - Art. 8 Engere Vereine. Besondere Vereinbarungen
 - Art. 9 Beziehungen zur Organisation der Vereinten Nationen
 - Art. 10 Beziehungen zu internationalen Organisationen
 - 2. Kapitel: Beitritt zum oder Aufnahme in den Verein. Austritt aus dem Verein
 - Art. 11 ²¹ Beitritt zum oder Aufnahme in den Verein. Verfahren
 - Art. 12 ²³ Austritt aus dem Verein. Verfahren
 - 3. Kapitel: Organisation des Vereins
 - Art. 13 ²⁴ Organe des Vereins
 - Art. 14 Kongress
 - Art. 15 Ausserordentliche Kongresse
 - Art. 16 Verwaltungskonferenzen
 - Art. 17 ²⁶ Verwaltungsrat
 - Art. 18 ²⁷ Rat für Postbetrieb
 - Art. 19 Sonderkommissionen
 - Art. 20 ³⁰ Internationales Büro
 - 4. Kapitel: Finanzen des Vereins
 - Art. 21 ³¹ Ausgaben des Vereins. Beiträge der Mitgliedsländer
 - Titel II: Verträge des Vereins
 - 1. Kapitel: Allgemeines
 - Art. 22 Verträge des Vereins
 - Art. 23 ³⁹ Anwendung der Vereinsverträge auf Gebiete, deren internationale Beziehungen ein Mitgliedsland wahrnimmt
 - Art. 24 Nationale Gesetzgebungen
 - 2. Kapitel: Annahme und Kündigung der Verträge des Vereins
 - Art. 25 ⁴⁰ Unterzeichnung, Beglaubigung, Ratifikation und andere Genehmigungsverfahren für die Verträge des Vereins
 - Art. 26 ⁴⁴ Notifikation der Ratifikation und der anderen Genehmigungsverfahren für die Verträge des Vereins
 - Art. 27 Beitritt zu den Abkommen
 - Art. 28 Kündigung eines Abkommens
 - 3. Kapitel: Änderung der Verträge des Vereins
 - Art. 29 Vorlage von Vorschlägen
 - Art. 30 Abänderung der Satzung
 - Art. 31 ⁴⁹ Abänderung der Allgemeinen Verfahrensordnung, des Vertrages und der Abkommen
 - 4. Kapitel: Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 32 Schiedsgerichtsbarkeit
 - Titel III: Schlussbestimmungen
 - Art. 33 Inkrafttreten und Geltungsdauer der Satzung
 - Unterschriften
 - Geltungsbereich am 1. Juli 2019 ⁵⁴