Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für ... (410.232) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte
- Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte
 - Art. 3 Ausbildungsgänge, die dieser Vereinbarung unterliegen, erfüllen
 - Art. 6 Als Wohnsitzkanton von Schülerinnen und Schülern gilt:
 - Art. 12 Der Standortkanton bezeichnet für jede Schule die Zahlstelle.
 - Art. 14 Die Kosten der Geschäftsstelle für den Vollzug dieser Vereinba-
 - Art. 22 Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der