Geschäftsordnung der Kommission der Allgemeinen Gewerbeschule (421.300) 
                
                
            INHALT
Geschäftsordnung der Kommission der Allgemeinen Gewerbeschule
- Geschäftsordnung der Kommission der Allgemeinen Gewerbeschule
 - 1. Die Kommission gliedert sich in fünf Fachausschüsse, welchen je
 - 2. Die Fachausschüsse sind verpflichtet, die Schulführung in den ihnen
 - 3. Der Unterricht der Bewerber, welche die Direktion anzustellen ge-
 - 4.
 - 5.
 - 6. Die Kommission übt die ihr durch Gesetze und Verordnungen zu-
 - 7. Die Kommission hält nach Bedürfnis Sitzungen ab, mindestens aber
 - 8. Die Mitglieder der Kommission sind verpflichtet, an den Sitzungen
 - 9. Der Präsident, oder im Falle seiner Verhinderung der Statthalter,
 - 10. Die Kommission ist beschlussfähig bei Anwesenheit von minde-
 - 11. Über jede Sitzung wird ein Protokoll geführt, das in der Regel vom
 - 12. Es wird mit Handmehr abgestimmt. Der Präsident nimmt an der
 - 13. Die Mitglieder sind verpflichtet, über einen Gegenstand Geheim-
 - 14. Die Mitglieder der Kommission erhalten eine jährliche Pauschal-
 - 15. Sämtliche Korrespondenzen sowie Anträge der Kommission sind