Regelung der beruflichen Vorsorge für den Diözesanbischofs des Bistums Basel (423.378.1) 
                
                
            INHALT
Regelung der beruflichen Vorsorge für den Diözesanbischofs des Bistums Basel
- Regelung der beruflichen Vorsorge für den Diözesanbischofs des Bistums Basel
 - 8. November 1994
 - 1. Der Beschluss der Diözesankonferenz vom 10. Dezember 1971 betref-
 - 2. Für den Diözesanbischof ist folgende BVG-konforme Regelung über die
 - 2.1 Sofern möglich und vom neu gewählten Diözesanbischof gewünscht,
 - 2.2 Fällt eine Regelung nach Ziffer 2.1. ausser Betracht, ist der gewählte
 - 3. Für den emeritierten Diözesanbischof Dr. Otto Wüst gelten die unter
 - 4. Dieser Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Diözesanstände
 - 5. Januar 1995 wie folgt ratifiziert: