Schenkungs- und Kaufvertrag (436.914.2) 
                
                
            INHALT
Schenkungs- und Kaufvertrag
- Schenkungs- und Kaufvertrag
 - 1. Marguerite, 2. Charles, 3. Viktor von Sury Bussy, alle Gastons sel., von
 - 1. Öffentlich-rechtliche Beschränkung
 - 2. Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung
 - 3. Trigonometrischer Punkt
 - 1. Das Vorkaufsrecht kann durch die Berechtigten bei allen Landverkäu-
 - 2. Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und nicht vererblich.
 - 3. Das Vorkaufsrecht ist auf die gesetzliche Dauer von 10 Jahren wie folgt
 - 3. Viktor von Sury Bussy, alle in Feldbrunnen.
 - 2. Charles und 3. Viktor von Sury Bussy an der hievor beschriebenen Lie-
 - 1. Nutzen und Gefahr beginnen für den Staat Solothurn mit dem Tage,
 - 2. Eine Gewährleistung findet nicht statt.
 - 3. Der Staat Solothurn verpflichtet sich, das Schloss Waldegg als öffent-
 - 4. Der Staat Solothurn erklärt sich bereit, die Schlossbesitzung Waldegg
 - 5. Zur Liegenschaft gehören alle fest eingelegten oder eingebauten Ge-
 - 6. Der Staat Solothurn erklärt sich bereit, die Schlossbesitzung und Gar-
 - 7. Der Staat verpflichtet sich, die Umgebung des Schlosses so zu erhalten,
 - 8. Der Staat Solothurn verpflichtet sich, ausserhalb des Perimeters kein
 - 9. Der Staat Solothurn verpflichtet sich, für die Verwaltung der Schloss-
 - 10. Solange einer der Schenker und Verkäufer am Leben ist, steht jedem
 - 11. Sofern Herr Dr. Charles von Sury vor seiner Ehefrau sterben sollte, steht
 - 12. Der Staat Solothurn verpflichtet sich ausdrücklich und in aller Form,
 - 13. Der Staat verpflichtet sich, zu Lebzeiten der Nutzniessungs- und
 - 14. Sollte einer der Schenker und Verkäufer oder Frau Dr. von Sury-
 - 15. Der Staat Solothurn verpflichtet sich, Herrn und Frau Josef von Sury
 - 16. Jede der nach Ziffer 15 erwähnten mietberechtigten Personen kann die
 - 17. Für die in Ziffer 14 vorgesehene Rente der Schenker und Verkäufer
 - 18. Die Kosten dieses Aktes übernimmt der Staat Solothurn; ferner vergü-
 - 19. Dieser Vertrag wird abgeschlossen unter dem Vorbehalt der Zustim-