Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (911.3) 
                
                
            INHALT
Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
- Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
 - Art. 1 Gegenstand und Zweck
 - Art. 2 Umfang der kantonalen Beteiligung
 - Art. 3 Anforderungen an die Unternehmen
 - Art. 4 Formen der Härtefallmassnahmen
 - Art. 5 Gewährung von Solidarbürgschaften
 - Art. 6 Unterstützung der BG OST-SÜD durch den Kanton
 - Art. 7 Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen
 - Art. 8 Verfahren
 - Art. 9 Entbindung von Geheimhaltungsvorschriften
 - Art. 10 Bewirtschaftung und Missbrauchsbekämpfung
 - Art. 11 Strafbestimmung
 - Art. 12 Vollzug und Geltungsdauer