Schuldekret (410.110) 
                
                
            INHALT
Schuldekret
- Schuldekret
 - § 5 Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Kinder den Unterricht
 - § 15 42)
 - § 16 Die Zahl der wöchentlichen Lektionen (Pflichtfächer und Wahlfächer)
 - § 19 Die Unterrichtsbelastung der Schüler an der Kantonsschule darf in
 - § 29 45)
 - § 30 45)
 - § 33 45)
 - § 44 46)
 - § 44a 27)
 - § 51 Die obligatorischen Fortbildungskurse können in der schulfreien Zeit
 - § 52 Das Erziehungsdepartement 2) ist zuständig:
 - § 56 42)
 - § 59 Die wesentlichen Aufgaben des Schulinspektorates sind:
 - § 65 Den Lehrern der Realschule steht, sofern sie sich über den von § 37
 - § 66 Dieses Dekret wird durch den Regierungsrat stufenweise in Kraft ge-