Vereinbarung über den gemeinsamen Fachausschuss Literatur in der Region Basel (494.850) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung über den gemeinsamen Fachausschuss Literatur in der Region Basel
- Vereinbarung über den gemeinsamen Fachausschuss Literatur in der Region Basel
 - §1. Diese Vereinbarung regelt die Aufgaben, die Organisation und
 - §2. Die Schaffung des gemeinsamen Fachausschusses, als beratendes
 - §3. Der Fachausschuss berät insbesondere über folgende Förde-
 - 1. Beiträge zur Autorenförderung (Kreationsbeiträge).
 - 2. Beiträge an Verlegung, Druck und Promotion von literarischen
 - 3. Beiträge an spezielle Literaturprojekte im Bereich der Literatur-
 - §4. Folgende natürliche und juristische Personen sind förderungsbe-
 - 2. Produktionsbeiträge:
 - 3. Beiträge an spezielle Literaturprojekte:
 - §5. Nach erfolgter Beratung stellt der gemeinsame Fachausschuss
 - §6. Der gemeinsame Fachausschuss besteht aus sechs verwaltungs-
 - §7. Der gemeinsame Kredit wird durch jährliche Beiträge, die dem
 - §8. Diese Vereinbarung wird nach beidseitiger Unterzeichnung